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Kampagne „Keine Ausnahme!“

Petition für Tarifverträge und Mitbestimmung unterschreiben!

Die Gewerkschaften GEW und ver.di rufen zur Unterstützung der Kampagne „Keine Ausnahme!“ auf, zu der sich bundesweit lokale Aktivengruppen studentischer Beschäftigter an Hochschulen zusammengeschlossen haben.

Während für fast alle anderen an den Hochschulen angestellten Beschäftigten der TV-L gilt, sind studentische Beschäftigte aus dem Geltungsbereich dieses Tarifvertrags ausgenommen.

Studentische Beschäftigte unter anderem aus Bremen, Hamburg, Göttingen, Hannover, Münster und Leipzig protestieren mit der Kampagne „Keine Ausnahme!“ gegen ihre prekären Arbeitsbedingungen. Derzeit sind sie sowohl von den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes als auch in den meisten Bundesländern von der betrieblichen Mitbestimmung ausgeschlossen. Entgelte auf Mindestlohnniveau, Kettenverträge mit jeweils drei bis sechs Monaten Laufzeit und der Verstoß gegen gesetzliche Mindeststandards bei Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind für viele Studierende der Regelfall.

„Auch studentische Beschäftigte haben das Recht auf angemessene Bezahlung, tariflichen Urlaub und faire Vertragslaufzeiten.“ (Andreas Keller)

In einer an die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die zuständigen Landesministerinnen und -minister gerichteten Petition fordern die studentischen Beschäftigten, endlich den Weg für Tarifverträge, existenzsichernde Löhne, regelmäßige Lohnerhöhungen, Mindestvertragslaufzeiten und die Einhaltung von Mindeststandards und Mitbestimmung frei zu machen. Die GEW und ver.di rufen ihre Mitglieder auf, die Forderungen zu unterstützen und die Petition zu unterschreiben.

Der GEW-Hochschulexperte und stellvertretende Vorsitzende Andreas Keller sagte: „Es ist inakzeptabel, dass ausgerechnet die Länder Dumpinglöhne und miese Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen dulden. Der öffentliche Dienst hat eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber. Auch studentische Beschäftigte haben das Recht auf angemessene Bezahlung, tariflichen Urlaub und faire Vertragslaufzeiten.“

Arbeit studentischer Beschäftigter ist unverzichtbar

Sylvia Bühler, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für Bildung, Wissenschaft und Forschung, fügte hinzu, die Arbeit studentischer Beschäftigter sei unverzichtbar für Forschung und Lehre, ohne sie würde der Hochschulbetrieb zusammenbrechen. „Die studentischen Beschäftigten fordern völlig zurecht, wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch, den Schutz eines Tarifvertrages und ihre Einbeziehung in die Mitbestimmung.“

Die Petition läuft bis zum Ende des Sommersemesters, in den ersten 24 Stunden unterzeichneten bereits mehr als 1.000 Menschen. 

Hintergrund: Während für fast alle anderen an den Hochschulen angestellten Beschäftigten der Tarifvertrag der Länder (TV-L) gilt, sind studentische Beschäftigte aus dem Geltungsbereich dieses Tarifvertrags ausgenommen. Nur im Land Berlin haben 2018 in ver.di und GEW organisierte Studierende die Erneuerung des hier geltenden Tarifvertrags für studentische Beschäftigte (TV Stud III) erkämpft. In allen anderen Bundesländern fehlt nach wie vor jegliche tarifliche Absicherung.