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Lernen im Netz

„Juristisch auf dünnem Eis“

Trotz des Digitalpaktes der Bundesregierung gibt es für die Umsetzung vieler technischer Lösungen bisher keinen klaren, rechtssicheren Weg. Roman Pusep, Fachanwalt für IT-Recht in Köln, gibt Tipps zum Umgang mit WLAN und Tablets an Schulen.

Schulen müssen besonders auf den Datenschutz achten. Vor allem Apps von Internetkonzernen bergen Risiken.Foto: imago images/Westend61
  • E&W: Was müssen Schulen aus rechtlicher Sicht beachten, wenn sie offene WLAN-Netze aufbauen und Tablets einführen?

Roman Pusep: Dahinter stehen vor allem Fragen der Haftung und des Datenschutzes. Gerade öffentliche Einrichtungen haben eine besondere Verantwortung bei der Zulässigkeit und Nachvollziehbarkeit von Datenverarbeitungsprozessen. Leider gibt es für die Umsetzung aller innovativen und technisch anspruchsvollen Lösungen – trotz des Digitalpaktes der Bundesregierung – bisher keinen klaren, rechtssicheren Weg und keine zentrale Anlaufstelle. Die Schulen bewegen sich da juristisch auf dünnem Eis.

  • E&W: Was wäre der sicherste Weg?

Pusep: Der rechtlich sicherste Weg wäre wohl der Verzicht. Aber digitale Abstinenz und kein Internet im Unterricht würden die Schulen um Jahrzehnte zurückversetzen, sie würden den Anschluss an die Wirklichkeit verlieren. Der rechtlich gangbare Weg ist daher, dass Schulen klare Regelungen über ihr WLAN treffen und – je nach Altersgruppe – mit allen Eltern und Schülern eindeutige Nutzungs- und Haftungsvereinbarungen treffen. Eine Zustimmung zu Nutzungsbedingungen, wie sie bei einem Gäste-WLAN üblich sind, wäre nur der -Minimalkonsens.

  • E&W: Wie sieht die Haftung für Lehrerinnen und Lehrer aus?

Pusep: Für die Lehrkräfte gibt es bei der Haftung keine Risiken, solange sie im Auftrag der Schule handeln und sich an die Regeln und Weisungen halten. Die Verantwortung tragen die Schulen und die Schulträger. Dabei sollten sich die Schulen mit ihrem Schulträger und dem IT-Dienstleister, der sie betreut, abstimmen und Verträge oder Vereinbarungen treffen.

  • E&W: Wie sollte der Umgang mit Tablets geregelt sein?

Pusep: Beschaffen Schulen Tablets selbst, was ich für den sichersten Weg halte, sollten sie ein paar Aspekte beachten. So sollten Gesichtserkennung und Fingerabdrücke ebenso ausgeschlossen sein wie Tracking-Funktionen, um Nachverfolgungen zu verhindern. Ähnliches gilt für Kamera- und Mikrofonfunktionen. Stellen Sie sich nur vor, jemand Drittes greift von außen auf Geräte zu, die bei Schülern im Zimmer liegen! Ein guter Weg wäre auch, nummerierte Tablets nur für einzelne Aufgaben zuzuweisen. So werden persönliche Daten und Kontrolle vermieden. Wenn die Familien die Tablets in Absprache mit der Schule selbst anschaffen, kann dagegen eine Vermischung -entstehen, die kaum zu kontrollieren und zu regeln ist.

  • E&W: Was raten Sie bei der Auswahl der Apps?

Pusep: Einzelne Datenschutzbeauftragte der Länder haben Schulen bereits vor der Nutzung von Cloud-Angeboten wie von Microsoft Office, aber auch Apple- und Google-Cloud gewarnt. Denn wenn persönliche Daten der Schülerinnen und Schüler auf Konzernserver in die USA gehen, kann keiner kontrollieren, ob der Datenschutz beachtet wird. Es gibt aber -viele sehr gute andere Lernangebote.

  • E&W: Geraten Schulen mit der Digitalisierung in eine Grauzone?

Pusep: Nicht ganz. In den Schul- und Datenschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer sind bereits unterschiedliche Regelungen getroffen. Ganz wichtig ist, dass Schulen ihre digitale Struktur gründlich durchdenken. Juristische Fehler können passieren. Aber dann ist es entscheidend, dass die Schule nachweisen kann, dass sie sich um Rechtskonformität bemüht und Regelungen getroffen hat. Helfen kann dabei ein Fachanwalt für IT-Recht, der sich in den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes auskennt.

Roman Pusep