Angesichts der Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt nutzen Arbeitgeber die Abhängigkeit vieler Studierender von den Einnahmen aus eigener Erwerbstätigkeit oftmals aus. Studentische Beschäftigte werden gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen häufig benachteiligt. So ist vielen nicht einmal bekannt, dass sie weitgehende Arbeitnehmerrechte haben (zum Beispiel Anspruch auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, schriftlichen Arbeitsvertrag etc.). Studierende am Anfang ihres Berufslebens finden sich im „Dschungel“ des Arbeitsrechts oft nicht zurecht und verzichten deshalb auf Leistungen, die ihnen zustehen.
Für die GEW ist das Grund genug, Studierenden praktische Hilfen und Informationen zu liefern. Der GEW-Ratgeber „Jobben im Studium“ bietet die wichtigsten Informationen für Studierende, die einen Job ausüben. Er ist jetzt in zweiter, vollständig überarbeiteter Auflage erschienen.
Die 48-seitige Broschüre kann zum Preis von 1,- Euro im GEW-Shop bestellt werden (Bestellungen ab 10 Stück). Einzelexemplare bis neun Stück können direkt beim GEW-Hauptvorstand angefordert werden.
Außerdem lieferbar: Der GEW-Flyer "Mindestlohn an Hochschulen – Was ändert sich für Wissenschaftler_innen und Studierende?“.
Jobben im Studium
Jobben neben dem Studium – für die meisten Studierenden Realität. Das bestätigt auch die 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes aus dem Jahr 2012: im Bundesdurchschnitt liegt die Quote der Erwerbstätigen unter den Studierenden bei 62 Prozent. Im Schnitt wenden erwerbstätige Studierende 13 Stunden pro Woche für den Nebenjob auf. Die Mehrheit der erwerbstätigen Studierenden (im Erststudium) ist auf den Job angewiesen.
Links
- Bestellung der Broschüre im GEW-Shop
- Mindestlohn an Hochschulen