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Pädagogischer Austauschdienst (PAD)

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Die Antragsrunde 2020 für das EU-Programm Erasmus+ im Schulbereich läuft an: Gefördert werden Fortbildungen für Lehrkräfte im europäischen Ausland und Partnerschaften zwischen zwei bis sechs europäischen Schulen.

Foto: PAD/Gloger

Rund 55 Millionen Euro stehen dem Schulbereich in Deutschland in der letzten Antragsrunde des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ (2014 bis 2020) zur Verfügung. In der Antragsrunde 2019 habe die Förderquote bei rund 95 Prozent gelegen, teilte der Pädagogische Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz (KMK) mit. Alle Anträge, die die Mindestanforderungen erfüllten, konnten demnach gefördert werden.

Mit Erasmus+ werden Fortbildungen für Lehrkräfte im europäischen Ausland (Leitaktion 1) sowie Partnerschaften zwischen zwei bis sechs europäischen Schulen (Leitaktion 2) unterstützt. So können eine Schule oder ein Kindergarten für das Kollegium Fortbildungen, Hospitationen oder eigenes Unterrichten im europäischen Ausland in einem Zeitraum von 12 bis 24 Monaten beantragen. Erstattet werden Pauschalen für Organisation, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Kursgebühren. 

In den Schulpartnerschaften können Schulen oder vorschulische Einrichtungen zu einem selbst gewählten Thema wie Klimaschutz oder Kulturerbe 12 bis 24 Monate zusammenarbeiten. Die maximale Fördersumme beträgt pro Einrichtung und Jahr 16.500 Euro. Erstattet werden Pauschalen für Projektmanagement, Reise- und Aufenthaltskosten. Auch individuelle Langzeitaufenthalte von zwei bis zwölf Monaten an Partnerschulen können für Schülerinnen und Schüler beantragt werden. 

Antragsfristen: 5. Februar 2020 (Leitaktion 1) und 24. März 2020 (Leitaktion 2)