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50 Jahre Bundesausbildungsförderungsgesetz

Jetzt BAföG-Reform anpacken!

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz hat nach Ansicht der GEW zwar einen wichtigen Beitrag zur sozialen Öffnung der Hochschulen geleistet. Seit 1971 sei das BAföG jedoch regelrecht heruntergewirtschaftet worden.

Damit wieder deutlich mehr Studierende unterstützt werden, müssen die Fördersätze und Freibeträge kräftig angehoben und künftig automatisch angepasst werden.

Anlässlich des 50. Jubiläums des Bundesausbildungsförderungsgesetzes fordert die GEW Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat erneut auf, endlich eine umfassende BAföG-Reform anpacken. „Erhielten vor 50 Jahren noch 45 Prozent der Studierenden BAföG-Leistungen und zwar als Vollzuschuss, der nicht zurückgezahlt werden musste, sind es heute gerade noch elf Prozent“, sagte der GEW-Hochschulexperte und Vizevorsitzende Andreas Keller am Donnerstag in Frankfurt am Main. Zwei Drittel aller Studierenden seien darauf angewiesen, auch während der Vorlesungszeit zu jobben, was viele in der Coronakrise in eine finanzielle Notlage gebracht habe.  

Fördersätze anheben und Förderzeiten verlängern

Die vier konkreten Forderungen der Bildungsgewerkschaft lauten: Fördersätze und Freibeträge kräftig anheben und künftig automatisch anpassen, das BAföG wie andere Sozialleistungen wieder als Vollzuschuss zahlen, die Förderzeiten über die bürokratisch festgesetzten Regelstudienzeiten hinaus verlängern und das BAföG für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 wieder einführen. 

„50 Jahre nach dem Start hat das BAföG eine Rundumerneuerung verdient.“ (Andreas Keller)

Eine BAföG-Reform sei zu finanzieren, betonte Keller. Zum zweiten Mal in Folge habe Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen dreistelligen Millionenbetrag nicht ausgegebener BAföG-Gelder aus dem Etat des Bundesbildungsministeriums einkassiert: 2020 rund 160 Millionen Euro, 2019 sogar knapp 900 Millionen Euro – obwohl aus diesen Mitteln 2020 auch die Corona-Überbrückungshilfe für Studierende finanziert worden sei.

„Bei Ausbildungsförderung und Überbrückungshilfe knausern und am Ende die BAföG-Mittel im Bundeshaushalt verfallen lassen – das ist enttäuschend und inakzeptabel. 50 Jahre nach dem Start hat das BAföG eine Rundumerneuerung verdient“, sagte der GEW-Hochschulexperte Keller.