Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) hat vor der Wahl des neuen Abgeordnetenhauses zugesagt, "einen Vorschlag in Koalitionsgespräche für die nächste Wahlperiode einzubringen": Vom Schuljahr 2017/18 an könnten Lehrkräfte in die Besoldungsgruppe A13 oder die entsprechende Entgeltgruppe für Tarifbeschäftigte eingestuft werden. Davon profitierten vor allem Lehrkräfte mit einer Ausbildung in einem Wahlfach, die in der Regel an Grundschulen unterrichten. Sie würden dann wie Lehrkräfte an weiterführenden Schulen bezahlt.
Die GEW in Schleswig-Holstein hat einen Teilerfolg erzielt. Vom 1. Dezember 2016 an gilt an allen Gemeinschaftsschulen des Landes die einheitliche Besoldungsgruppe A13 – auch für jene Lehrkräfte mit der Laufbahn Grund- und Hauptschulen. Sie müssen allerdings mindestens fünf Jahre an einer Gemeinschaftsschule unterrichtet haben und in den kommenden drei Jahren 30 Stunden Fortbildung nachweisen.
Nordrhein-Westfalen schiebt Verbesserungen derweil auf die lange Bank. Der GEW-Landesverband legte ein Gutachten des Würzburger Professors für Öffentliches Recht, Ralf Brinktrine, vor, der die derzeitige Besoldungsstruktur als "in mehrfacher Hinsicht mit dem Grundgesetz nicht vereinbar" bewertet. Zur Aufforderung, die Besoldung mit der Dienstrechtsreform anzuheben, gab es jedoch nur Vertröstungen auf das kommende Jahr der Landtagswahl. "Wir haben eine Rechtslage, die im Moment gilt", heißt es aus dem Schulministerium.
Auch in Rheinland-Pfalz erkennt GEW-Landeschef Klaus-Peter Hammer nicht den Willen der sozialdemokratisch geführten Landesregierung, sich für eine bessere Bezahlung der Grundschullehrkräfte sowie der ehemaligen Grund- und Hauptschullehrkräfte einzusetzen. Sie habe es bisher gezielt vermieden, dem Vorbild anderer Bundesländer zu folgen, die Studiengänge in der Lehrerausbildung durch ein gleich langes Studium zu vereinheitlichen.
Der gesamte Artikel von Winfried Dolderer ist in der Novemberausgabe der "E&W" erschienen.