Die Delegierten des 28. Gewerkschaftstages der GEW knüpften ihre Zustimmung an die Bedingung, dass die in der KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen aufgeführten Standards erhalten bleiben. So sollen 2.400 fachtheoretische Unterrichtsstunden innerhalb einer dreijährigen Fachschulausbildung erhalten bleiben und der fachpraktische Teil in unterschiedlichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe abgeleistet werden.
Mit dem gefassten Beschluss fordert die GEW Länder und Kommunen auf, die nötigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit die Kolleginnen und Kollegen, die die fachpraktische Anleitung in den Kitas übernehmen, in ausreichendem Umfang freigestellt werden können. Langfristig müssten diese eine höhere Vergütung oder zumindest eine Zulage erhalten. Auf den Personalschlüssel der jeweiligen Kita dürften die Auszubildenden erst im letzten Jahr ihrer berufsbegleitenden Ausbildung angerechnet werden.
Weil vielerorts Fachpersonal fehlt, stellen einige Bundesländer zunehmend Quereinsteiger ein. Diese verfügen manchmal nur über eine Schnell- oder Kurzausbildung. Gleichzeitig setzt sich die von der GEW seit langem geforderte Akademisierung des Berufes fort. Die unterschiedlichen Vorerfahrungen und Professionen erforderten ein Konzept, das die qualifizierte Anleitung der angehenden pädagogischen Fachkräfte gewährleistet.