Zum Inhalt springen

Island setzt Lohngleichheit durch

In Island gilt seit Anfang 2018 der „Equal Pay Act“, der festlegt, dass Frauen und Männern für die gleiche Arbeit der gleiche Lohn gezahlt werden muss. Die GEW appelliert an die künftige Bundesregierung, sich dies als Beispiel zu nehmen.

Foto: Pixabay / CC0

Island hat mit dem seit Jahresanfang geltenden „Equal Pay Act“ als erstes Land weltweit die Lohngleichheit für Frauen und Männer gesetzlich festgeschrieben. Das neue Gesetz fordert von Unternehmen mit mehr als 25 MitarbeiterInnen, sich daraufhin testen zu lassen, ob sie Frauen beim Lohn diskriminieren. Bezahlen sie gerecht, erhalten sie ein Lohngleichheits-Zertifikat, das isländisch „Jafnlaunavottun“ heißt. Was passiert, wenn sie dieses Zertifikat nicht erhalten, ist noch unklar. Zwar gilt Island in Sachen Entgeltgleichheit schon lange als Vorbild, doch auch dort verdienen Frauen im Schnitt noch immer weniger als Männer. Im EU-Durchschnitt liegt die geschlechtsspezifische Lohnlücke bei 16,3 Prozent, in Deutschland sogar bei rund 21 Prozent.

Hierzulande gilt seit 6. Januar 2018 in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten zwar das Entgelttransparenzgesetz, das Beschäftigten das Recht gibt, zu erfahren, was Kolleginnen und Kollegen des jeweils anderen Geschlechts in vergleichbarer Postition verdienen. „Das Gesetz wird keine schnellen, durchschlagenden Veränderungen bringen, dazu sind die praktischen Hürden vielfach zu hoch und der Geltungsbereich zu stark eingeschränkt“ kritisiert jedoch beispielsweise die Expertin für Genderforschung am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Christina Klenner.

GEW-Frauenpolitikexpertin Frauke Gützkow betont an die Adresse der künftigen Bundesregierung gerichtet: „Zu Entgeltgleichheit und Entgelttransparenz muss der zukünftigen großen Koalition etwas einfallen. In einem Koalitionsvertrag erwarten wir Vereinbarungen zum Ausbau des Gesetzes – wie es auch gehen kann, zeigt Island.“ Auch die Vorsitzende des Deutschen Frauenrates (DF), Mona Küppers, fordert: „Entgeltdiskriminierung darf in der Politik nicht weiter als individuelles, sondern muss als ein strukturelles Problem behandelt werden. Deshalb muss im nächsten Koalitionsvertrag der Bundesregierung das Verbandsklagerecht nachverhandelt werden.“ Der DF verlangt ferner, einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in allen Unternehmen sicherstellen sowie Betriebe zu verpflichten, Entgeltdiskriminierung aufzudecken und zu beseitigen.