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Urheberrecht in der Schule

Internet-ABC aktualisiert und Neues zu OER und Recht

Kann ich Text von einer Webseite für Unterrichtsmaterialien verwenden? Darf ich Youtube-Videos im Unterricht zeigen? Solche Fragen beantwortet das nach gesetzlichen Änderungen 2018 aktualisierte Internet-ABC.

OER-Fachtagung Wikimedia im Januar 2016 / Foto: Nadine Emmerich

Darf ich Bilder aus dem Netz in meinen Arbeitsblättern verwenden? Wie zitiere ich die Quelle richtig, wenn ich Inhalte aus dem Internet verwende? Im Unterrichtsalltag ist es für Lehrkräfte oft schwer, zu entscheiden, welche Medien gezeigt, kopiert und an die Schülerinnen und Schüler verteilt werden dürfen. Das Internet-ABC von iRights.Law-Anwalt Paul Klimpel und Tom Hirche hat daher praxisbezogene Fragen und Antworten zusammengestellt, die helfen sollen, sich in konkreten Situationen richtig zu verhalten. Außerdem informiert die Plattform über das Urheberrecht allgemein und das Urheberrecht in der Schule.

Auch in der Reihe „OER und Recht“ sind zwei neue „Jointly“-Broschüren erschienen. In „Nach der Reform des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft – OER bleiben notwendig“ erläutert Klimpel, welche Ausnahmen seit März 2018 für Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte gelten, wenn sie urheberrechtlich geschützte Werke im Unterricht verwenden wollen. In „Loslassen als OER-Prinzip. Kontrollverzicht und Bedeutungsgewinn“ thematisiert iRights.info-Redakteur Henry Steinhau mögliche Vorbehalte gegenüber der Freigabe eigener Materialien. Das OER-Projekt „Jointly“. ist ein Kooperationsprojekt von iRights.info.