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Inklusion: Geringqualifikation bei männlichen Strafgefangenen im geschlossenen Jugendstrafvollzug

Die Forschungsarbeit von Dip.-Päd Susann Reinheckel befasst sich mit der Frage, wie sich Geringqualifikation junger männlicher Strafgefangener erklären und welche Handlungsmöglichkeiten sich daraus für die schulischen Einrichtungen in den geschlossenen Jugendstrafvollzugsanstalten der BRD ableiten lassen?

Foto: By Immanuel Giel (Own work) [Public domain], via Wikimedia Commons

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber mit seinem Urteil vom 31. Mai 2006 aufgegeben, bis Ende 2007 den Vollzug der Jugendstrafe auf gesetzliche Grundlage zu stellen. Durch die Föderalismusreform sind nun die Länder für die Regelung des Strafvollzugs zuständig. Diese Ausgangssituation macht die Formulierung einheitlicher Mindeststandards für den Jugendstrafvollzug notwendig.

Mit dem Aspekt von "Mindeststandards" im Jugendstrafvollzug im Zusammenhang mit dem "Recht auf Bildung" setzt sich die Autorin in ihrer Studie auseinander.

Die 244 Seiten starke empirische Untersuchung ist von 14 Bundesländern ge-
nehmigt und wurde in 22 geschlossenen Jugendstrafanstalten durchgeführt. 2.530 junge Strafgefangene haben sich an einer Befragung durch Fragebögen beteiligt.