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Inklusion als wertebezogener Rahmen für die pädagogische Praxis

Inklusion ist ein Bekenntnis dazu, in der eigenen pädagogischen Einrichtung wie in der ganzen Gesellschaft Ausgrenzung zu überwinden. Inklusion ist ein wertebezogener Rahmen für die pädagogische Praxis.

Tony Booth, seit Jahrzehnten einer der prominentesten Verfechter von Inklusion und „Erfinder“ des „Index for Inclusion“ hat in einem Vortrag vor mehr als 1.000 Erzieherinnen und Erziehern am 11. Juni 2010 in Berlin deutlich gemacht, dass Inklusion in erster Linie bedeutet, bestimmte Werte in Bildung und Erziehung in die Tat umzusetzen.

Inklusion ist ein Menschenrecht. Menschenrechte sind unteilbar, sie gelten für jeden Menschen auf der ganzen Welt und sie sind Richtschnur für das Zusammenleben und die Politik. Ebenso wie Menschenrechte für jeden Menschen gelten, so gelten auch die Rechte für einzelne Teilgruppen der Gesellschaft unteilbar und für alle Menschen. So zum Beispiel die Kinderrechte und die Rechte der Behinderten. Die Behindertenrechtskonvention richtet sich also nicht an Menschen mit Behinderungen, indem sie deren Rechte formuliert, sondern sie richtet sich an die gesamte Gesellschaft und an jeden einzelnen. Insofern ist Inklusion nicht zu verstehen als ein Spezialrecht für Behinderte, sondern ein Recht für jeden Menschen und für das Zusammenleben aller Menschen.

Mit dieser Broschüre möchte die GEW alle Pädagoginnen und Pädagogen ermuntern, Bildung konsequent inklusiv zu gestalten.