Das Elterngeld Plus ist immer beliebter: Seit Einführung der Leistung im Jahr 2015 ist die Inanspruchnahme kontinuierlich angestiegen und hat sich bis 2017 verdoppelt. Im 3. Quartal 2017 entschieden sich 28 Prozent – in einigen Regionen sogar bis zu 38,5 Prozent – der Eltern, die Elterngeld beantragten, für das Elterngeld Plus, wie das Bundesfamilienministerium mitteilte. Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) sagte: „Das Elterngeld Plus hat dazu geführt, dass Frauen wieder stärker in den Beruf einsteigen können, und dass sich Väter mehr Zeit für ihre Kinder nehmen: Der Partnerschaftsbonus ermutigt Eltern, die sich die Zeit für Familie und Beruf gleichmäßig aufteilen möchten, diesen Wunsch umzusetzen.“
Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld-Plus-Monate. Entscheiden Mütter und Väter sich, zeitgleich mit ihrem Partner in Teilzeit zu gehen – für vier Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – erhalten sie mit dem Partnerschaftsbonus vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate.
Dem Ministerium zufolge ist der Wunsch nach mehr Zeit mit dem Kind für Eltern der wichtigste Beweggrund, die Leistung zu beantragen. Die Väter sähen zudem den Vorteil, einen größeren Anteil der Kinderbetreuung zu übernehmen und die Kinder partnerschaftlich zu erziehen. 41 Prozent der Elterngeld Plus beziehenden Väter hätten sich ohne die Leistung weniger Zeit für die Betreuung des eigenen Kindes genommen. In einzelnen Bundesländern entscheiden sich bis zu 40 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragen, zugleich für den Partnerschaftsbonus, im Bundesdurchschnitt sind es gut 27 Prozent. Während des Bezugs von Elterngeld Plus betreuen 24 Prozent der Mütter und Väter ihr Kind etwa gleich viel, während der Partnerbonusmonate trifft dies auf die große Mehrheit der Eltern zu (82 Prozent).
Janina Glaeser, Referentin für Frauenpolitik beim GEW-Hauptvorstand, sagte: „Das Elterngeld Plus ist zu begrüßen. Es fördert die Umverteilung von Sorgeverantwortlichkeiten innerhalb von Partnerschaften, weil Männer verstärkt einbezogen werden. Bedenkenswert bleibt allerdings – ähnlich wie bei den Neuregelungen des Unterhaltsrechts – die Anrechnung des Elterngeldes auf ALG-II-Bezüge.“