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Auslandslehrkräfte

„Ich musste selbst schauen, wie ich zum Flughafen kam“

Politische Unruhen, Erdbeben, Taifune: Auslandslehrkräfte berichten, dass die Deutsche Botschaft im Krisenfall kaum Hilfe anbietet. Welche Rechte haben Lehrkräfte? Und was fordert die GEW?

Wandbild in Kairo während der Arabellion (Foto: Manfred Brinkmann)

Südamerika 2019: Gefährliche Fahrt zum Flughafen

Mareike Schmude* hatte Angst. Auf den Straßen der südamerikanischen Großstadt demonstrierten wütende Menschen, Polizei und Militär schossen scharf, es gab Tote, Plünderungen und Brandanschläge. Aus Sicherheitsgründen kamen die Kinder nur noch unregelmäßig in die Deutsche Auslandsschule. Schmude unterrichtete als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) – und entschied, auszureisen. „Die Deutsche Botschaft hat mich dabei nicht unterstützt“, sagt die Pädagogin. „Die Notfallnummer, die sie eingerichtet hat, ist zum Großteil unerreichbar“. Und wenn man durchkomme, hieß es, man solle selbst schauen, wie man ausreisen könne. „Das hat mich enttäuscht. Denn im Vorbereitungslehrgang wurde uns versichert, dass die Botschaft uns im Krisenfall unterstützt.“ Mareike Schmude ergänzt: „Ich musste selbst schauen, wie ich zum Flughafen kam. Was nicht ganz ungefährlich war.“ Die Reisekosten für den Rückflug  habe sie aus eigener Tasche zahlen müssen.  

Kairo 2011: „Es wurde geschossen.“

Eileen Thomas unterrichtete an einer Deutschen Auslandsschule in Kairo, als die „Arabische Revolution“ den ägyptischen Staatspräsidenten Hosni Mubarak aus dem Amt fegte. Freitag, den 28. Januar 2011, hatte die Opposition zum "Tag des Zorns" erklärt. Die Behörden verhängten eine Ausgangssperre ab 18 Uhr, Handynetzte funktionierten nicht mehr. „In unserem Wohnviertel wurde von der Polizeistation aus geschossen“, erinnert sich Thomas, die als Ortslehrkraft (OLK) tätig war. Freunde von ihr arbeiteten beim Energiekonzern RWE, der im Mittelmeer und im Nildelta nach Gas bohrte. „RWE teilte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit, dass sie am nächsten Morgen evakuiert werden“, so Eileen Thomas. „Von der Botschaft kam keinerlei Information zur Lage und zu Handlungsperspektiven.“ Die Lehrerin flog am Samstag „mit dem RWE-Flieger aus“. Die Botschaft reagierte laut Thomas erst am Samstag und schickte einen Bus nur für ADLK und deren Familien zum Schulgelände. „Für die OLK war nichts vorgesehen.“

Im Krisenfall: Ruhe bewahren und sich informieren

Was sollten Auslandslehrkräfte bei politischen Unruhen oder Naturkatastrophe im Gastland tun? Die GEW rät:

  • Ruhe bewahren. Gehen Sie in Ihre Wohnung oder in Ihre Schule. So haben Vorgesetzte, Kollegen oder Botschaftsangehörige die Möglichkeit, Sie zu finden. Wichtig ist, dass Sie sich in der „Krisenvorsorgeliste“ (ELEFAND) des Auswärtigen Amtes registriert haben.
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Lage. Fragen Sie einheimische Mitbürgerinnen und Mitbürger. Auskünfte erteilt mitunter auch die lokale Gemeindeverwaltung. Rufen Sie, wenn möglich, in der Deutschen Botschaft an. Nutzen Sie die Infos auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. In vielen Ländern gibt es zudem Notfall-Apps, die wertvolle Tipps geben.

Auslandslehrkräfte genießen keine Sonderrechte

Wichtig ist: Wer im Ausland unterrichtet, hat einen anderen Status als akkreditierte Diplomaten oder Botschaftsangehörige. ADLK, OLK und Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) unterliegen den Gesetzen des Gastlandes. Die Botschaft oder das Auswärtige Amt können im Krisenfall lediglich versuchen, auf die Behörden des Gastlandes einzuwirken, um eine besondere Behandlung der dort lebenden Deutschen zu erreichen. „Das kann bei politischen Unruhen schwierig sein, da nicht klar ist, auf wen Polizei und Militär hören“, betont Stephan Münchhoff, Vorstandsmitglied der GEW-Arbeitsgruppe Auslandslehrerinnen und Auslandslehrer (AGAL). Was Botschaftsmitarbeiter tun könnten, bleibe dann „auf das Gelände der Botschaft“ beschränkt. Es sei ihnen, von Ausnahmen abgesehen, nicht möglich, „durch das Land zu fahren, vorbei an Straßensperren oder Erdrutschen, um deutsche Lehrer in ihren Wohnungen abzuholen“.     

Wann übernimmt die ZfA die Reisekosten?

Und wenn die Auslandslehrkraft ausreisen will? Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) übernimmt die Reisekosten nur, wenn die Botschaft oder die ZfA die Lehrkraft angewiesen hat, das Land zu verlassen. Wer auf eigene Faust den Rückflug antreten will, sollte die Schulleitung, den zuständigen Fachberater und die ZfA informieren. „Bei guten Absprachen zwischen den Beteiligten“ habe sich gezeigt, dass die ZfA auch ohne „Vorliegen einer Weisung“ die Flugkosten übernommen und die monatlichen Zuwendungen weitergezahlt habe, betont Stephan Münchhoff. Die GEW könne hier vermitteln. „Bei länger anhaltenden Krisen wurden Kolleginnen und Kollegen auch in andere Länder versetzt“, so das AGAL-Vorstandsmitglied.

 

*Name von der Redaktion geändert