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IAB-Studie zur befristeten Beschäftigung im öffentlichen Dienst

In ihrer Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst vom 1. April 2014 haben die Tarifvertragsparteien – die GEW und die anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sowie die öffentlichen Arbeitgeber – vereinbart, die Entwicklung befristeter Beschäftigung im öffentlichen Dienst zwischen 2004 und 2014 wissenschaftlich untersuchen zu lassen.

Beauftragt wurde mit dieser Untersuchung das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Das IAB hat nun den Abschlussbericht zur Untersuchung veröffentlicht.

Der Bericht kommt zu dem für viele überraschenden Ergebnis, dass befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst eine größere Rolle als in der Privatwirtschaft spielen. Der Befristungsanteil bei den Einstellungen lag im Jahr 2014 im öffentlichen Sektor bei 59,5 Prozent, in der Privatwirtschaft bei 39,9 Prozent. Diese hohen Befristungsanteile im öffentlichen Dienst sind zu einem Teil auf die besonders hohen Befristungsquoten in der Wissenschaft (Hochschulen und Forschungseinrichtungen) zurückzuführen. Dort wurden 2014 sogar 86,8 Prozent aller Einstellungen, und zwar sowohl von wissenschaftlichen als auch von nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten befristet vorgenommen.

Aufschlussreich sind die Forschungsergebnisse zu den Befristungsmotiven der Arbeitgeber in der Wissenschaft. Die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen solle zur personellen Fluktuation beitragen, geben diese häufig an. Dies sei erforderlich, um die Innovationsfähigkeit der Forschung zu fördern. Demgegenüber machen die befragten Personalvertretungen der wissenschaftlichen Einrichtungen gelten, dass zwischen befristet Beschäftigten und ihren Vorgesetzten, nicht zuletzt aufgrund der vielfach sehr kurzen Vertragslaufzeiten, ein ausgeprägtes Abhängigkeitsverhältnis bestehe. Ihren Erfahrungen zufolge führe dies auch dazu, dass Beschäftigte auf die Einforderung von Arbeitnehmerrechten verzichten, um weitere Vertragsverlängerungen nicht zu gefährden.

Die GEW wird den Bericht analysieren und mit den andern Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den Arbeitgebern im Rahmen der bevorstehenden Tarifverhandlungen über mögliche Schlussfolgerungen reden.