Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Diskussion um Bayreuther Erklärung
Die bevorstehende Evaluation des WissZeitVG und die Bayreuther Erklärung der Universitätskanzlerinnen und -kanzler standen auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz, die gestern in Hamburg stattfand.
Auf der Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) wurde klar: Die Kanzlerinnen und Kanzler unterstützen die Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetztes (WissZeitVG) und wollen eine Arbeitsgruppe einrichten. Für die GEW bot Andreas Keller, der ebenso wie der Sprecher der Universitätskanzlerinnen und -kanzler Dieter Kaufmann als Gast an der Versammlung teilnahm, den Sachverstand der Bildungsgewerkschaft für die Arbeitsgruppe an.
Mit der Bayreuther Erklärung hatten sich die Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten im September für einen Erhalt und einen Ausbau der Befristungspraxis in der Wissenschaft gesprochen – und damit einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Auffällig war das Schweigen des Präsidiums der HRK zur Erklärung. HRK-Präsident Peter-André Alt hatte sich zuvor zum Grundsatz „Dauerstellen für Daueraufgaben“ bekannt, bereits 2014 hatte die HRK in ihrer Empfehlung für „Orientierungsrahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ von ihren Mitgliedshochschulen Dauerstellenkonzepte eingefordert. Diesen Diskussionsstand drohte die brüske Absage der Kanzlerinnen und Kanzler an eine Eindämmung des Befristungsunwesen zurückzuwerfen.
Auch die Mitgliederversammlung der HRK am 19. November an der Universität Hamburg fasste keinen Beschluss zur Bayreuther Erklärung. Diese wurde zwar allen Rektorinnen und Rektoren als Beratungsunterlage ausgehändigt, aber am Ende verzichtete die Versammlung auf eine förmliche Bewertung. Die Erklärung wurde weder gebilligt noch missbilligt.
HRK unterstützt Evaluation des WissZeitVG
Stattdessen verabschiedete die HRK-Mitgliederversammlung eine Resolution, mit der sich die Hochschulen verpflichten, die bevorstehende Evaluation des WissZeitVG zu unterstützen. Der Prozess soll durch eine Arbeitsgruppe begleitet werden, zu deren Auftrag es auch gehört, Berichte und Empfehlungen zur Befristungspraxis und zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuches vorzulegen. Anders als die Uni-Kanzlerinnen und Kanzler in ihrer Bayreuther Erklärung bekennen sich die Rektorinnen und Rektoren nach wie vor zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Befristungen und akzeptiert den Auftrag des Bund-Länder-Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“, dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse auszubauen. „Dann können wir tatsächlich das Verhältnis von unbefristeten zu befristeten Stellen im wissenschaftsbereich sachgerechter austarieren“, erklärte HRK-Präsident Alt heute in Berlin.
Der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller, bot der HRK den Sachverstand der Bildungsgewerkschaft für die Arbeitsgruppe an. „Erklärtes Ziel der 2016 in Kraft getretenen Gesetzesnovelle war es, Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis entgegenzuwirken. Das aus dem Ruder gelaufene Befristungsunwesen ist nicht nur unfair für die hoch qualifzierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich auf das Wagnis einer akademischen Laufbahn einlassen. Es gefährdet auch die Kontinuität und damit Qualität von Lehre und Forschung und unterminiert die Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule. Es sollte ein gemeinsames Interesse von HRK und GEW sein, die Befristungspraxis auf das notwendige Maß zurückzuführen. Gerne bringen wir unsere Erfahrungen und Perspektiven und die unserer Mitglieder und Personalräte ein“, sagte Keller.
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