Zum Inhalt springen

Hochschulpakt

Darüber, dass in den kommenden Jahren mit steigenden Studierendenzahlen zu rechnen ist, herrschte schon länger Einigkeit. Wie den Hochschulen die dafür nötigen Ressourcen (wenigstens teilweise) zur Verfügung gestellt werden können, gab und gibt es dagegen nicht zuletzt auch im Kontext der Föderalismusreform längere, teils sehr kontroverse Debatten.

Mit der der Gemeinsamen Erklärung von Bund und Ländern zum Hochschulpakt 2020 vom 13. Dezember 2006 und mit der von der Bundesregierung und den Regierungschefs der Länder beschlossenen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 vom 20. August 2007 wurde wenigstens ein Teil der notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt, um einer wachsenden Zahl von Studienberechtigten ein qualitativ hochwertiges Hochschulstudium zu ermöglichen. Zugleich sollte der Einstieg in die Vollkostenfinanzierung von Forschungsvorhaben vollzogen werden.

Die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Studienplätzen erfolgt unter der Voraussetzung, dass das jeweilige Studienanfängerzahl von 2005 hält bzw. steigert und unter der Bedingung, dass das Land die Gesamtfinanzierung seiner Maßnahmen sicherstellt. Für die ostdeutschen Flächenländer und die Stadtstaaten wurde die Bereitstellung zusätzlicher Mittel vereinbart. Ein Grund hierfür war die Hoffnung, die im Westen steigende Zahl von Studienberechtigten (u.a. gibt es durch die Verkürzung der Abiturzeit von 13 auf zwölf Jahre doppelte Abiturjahrgänge in einer Reihe von Ländern) und den demographisch bedingten Rückgang im Osten zu nutzen, in dem junge Menschen aus dem Westen zum Studium im Osten motiviert werden.

Die GEW hat stets festgestellt, dass die zur Verfügung gestellten Mittel völlig unzureichend sind und wie z.B. auch das Deutsche Studentenwerk auf das Fehlen einer sozialen Komponente hingewiesen. Die Bildungsgewerkschaft fordert einen „Hochschulpakt II“, der einen nachfragegerechten Ausbau der Hochschulen und gute Studienbedingungen für alle sicherstellt.

Beim zweiten Schwerpunkt des Hochschulpaktes geht es um die Finanzierung von Programmpauschalen für von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Forschungsvorhaben.

Da der Hochschulpakt zwar bis 2020 angelegt worden, die Mittelbereitstellung aber nur bis 2010 beschlossen worden war, gab es 2009 Gespräche über die Fortführung. Am 4. Juni 2009 unterzeichneten die Regierungschefs von Bund und Ländern die Fortschreibung des Hochschulpakts für eine zweite Phase bis Ende 2015. Die GEW hatte am 31.3.2009 in einer Pressemitteilung erneut die dringend erforderlichen Zukunftsinvestitionen in die Hochschulbildung angemahnt, den Hochschulpakt II bemängelte sie als „erfreulich, aber nicht ausreichend“. So ist aus GEW-Sicht die Finanzierung der Studienplätze (jährlich werden pro Studienplatz 6.500 Euro bereit gestellt) ebensowenig ausreichend wie die angestrebte Zahl von 275.000 zusätzlichen Studienplätzen. Außerdem fließt der Löwenanteil der Gelder in die Forschung und nicht in zusätzliche Studienplätze oder in die Verbesserung der Lehre.

2010 verständigten sich Bund und Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) auf ein „Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre" als driites Programm innerhalb des Hochschulpakts. Hiermit sollen insbesondere eine intensivere Betreuung und Beratung der Studierenden ermöglicht werden. Ziele sind „eine Verbesserung der Personalausstattung von Hochschulen", „die Unterstützung von Hochschulen bei der Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung ihres Personals" und „die Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre".