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Sitzung im Bundestag

Hilfen für Auslandsschulen in der Corona-Krise

Die Bundesregierung stellt Soforthilfen für Deutsche Auslandsschulen bereit. Die GEW forderte im Deutschen Bundestag, dabei die Zahlung der Lehrergehälter sicherzustellen.

Im Bundestag wurde über die Bedingungen für Soforthilfen an Deutsche Auslandsschulen diskutiert (Foto: Pixabay, CC0).

Die Situation der Deutschen Auslandsschulen stand am 25. Mai auf der Tagesordnung der Sitzung des Unterausschusses für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik des Deutschen Bundestages. Viele Schulen sind in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, weil Eltern die Schulbeiträge nicht mehr bezahlen. Die Bundesregierung hat deshalb eine Soforthilfe für die Deutschen Auslandsschulen in Höhe von 69,2 Millionen Euro bereitgestellt. Die Leiterin der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA), Heike Toledo, stellte den Abgeordneten im Unterausschuss das Verfahren zur Verteilung der Sonderförderung an die einzelnen Schulen vor. Nur wenn die Schulen ihre wirtschaftliche Lage offenlegen und eine existenzbedrohende Situation nachweisen, können sie Zuwendungen erhalten.

GEW: Keine Gehaltskürzung für Lehrkräfte

Zu der Ausschusssitzung waren auch die beiden Vorstandsmitglieder der GEW-Arbeitsgruppe Auslandslehrerinnen und -lehrer (AGAL), Thomas Rosenbaum und Stephan Münchhoff, eingeladen. Die GEW-Vertreter begrüßten die Soforthilfe für die Deutschen Auslandsschulen. Diese müsse jedoch an Bedingungen gekoppelt werden: Einige Schulen hatten in der Corona-Krise insbesondere Ortslehrkräften Gehälter gekürzt, wie GEW-Mitglieder bei einer kürzlich stattgefundenen Videokonferenz für Lehrkräfte an Auslandsschulen berichtet hatten. Die GEW verlangt daher, die Soforthilfe auch zur Sicherung der Gehälter der Lehrkräfte einzusetzen. Wo Gehälter bereits gekürzt wurden, müssten diese nachgezahlt werden. Arbeitsvertraglich festgelegte Stundendeputate dürften nicht einseitig reduziert oder erhöht werden.

Die GEW bleibt dran und wird dieses in Gesprächen mit der ZfA weiter verfolgen. Deshalb bittet die GEW ihre Mitglieder an deutschen Auslandsschulen um Mitteilung über bereits stattgefundene oder drohende Gehaltskürzungen von Lehrkräften.

 

Versorgungslücken vermeiden

Die GEW-Kollegen setzten sich bei den Bundestagsabgeordneten dafür ein, dass keine Versorgungslücken für angehende Auslandslehrkräfte entstehen, die wegen der aktuellen Krisensituation noch nicht ausreisen können. Sofern Lehrkräfte nicht bereits ab Vertragsbeginn für die Auslandsschulen z.B. im Fernunterricht tätig werden können, sollte die Beurlaubung aus dem Landesschuldienst aufgeschoben werden. Lehrkräfte sollten bis zur möglichen Ausreise im heimischen Schuldienst verbleiben und sich währenddessen auf den Auslandsschuldienst vorbereiten.

Versorgungszuschlag auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte

Die Abgeordneten interessierte auch der aktuelle Stand zur Frage des Versorgungszuschlags, der die Alterssicherung in der Zeit des Auslandsschuldienstes finanziert. Das ist ein Streitthema, bei dem es zum Nachteil der Lehrkräfte lange keine Einigung zwischen Bund und Ländern gab. Von der Kultusministerkonferenz (KMK) war nun zu erfahren, dass die Einzelheiten weitgehend geklärt seien. Beginnend mit dem Schuljahr auf der Nordhalbkugel und ab Januar 2021 auch auf der Südhalbkugel werden die Kolleginnen und Kollegen dort voraussichtlich Leistungen für den Versorgungszuschlag erhalten. Die GEW-Vertreter wiesen dabei auf die Notwendigkeit hin, tarifbeschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte gleich zu behandeln. Vor allem aus ostdeutschen Bundesländern und aus Berlin sind zahlreiche Tarifbeschäftigte als Ortslehrkräfte an Auslandsschulen angestellt. Die Zahlungen für die Altersvorsorge dieser Lehrkräfte müssten ebenfalls gesichert werden, forderte Thomas Rosenbaum. Dafür erhielt er Zustimmung von Abgeordneten aus mehreren Fraktionen. Die KMK-Vertreterinnen und Vertreter signalisierten, an einer Lösung für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte zu arbeiten.

Zusatzbelastungen durch digitalen Unterricht ernst nehmen

In der Diskussion ging es auch um Fernunterricht und digitales Lernen an den Auslandsschulen. Andreas Görgen, Leiter der Kulturabteilung im Auswärtigen Amt, dankte den Lehrkräften für ihren Einsatz in der Corona-Krise. Die Lehrkräfte trügen durch ihre Präsenz in den Gastländern und ihre engagierte Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Fernunterricht entscheidend zum Ansehen des Deutschen Auslandsschulwesens bei. Die GEW-Vertreter wiesen dabei auf eine zunehmende Entgrenzung der Arbeitszeit der Lehrkräfte und zusätzliche Belastungen hin. Reaktionen einzelner Abgeordneter, die lapidar darauf verwiesen, dass „dies momentan doch allen so gehe“, zeigten, dass die Herausforderungen digitalen Unterrichtens in der Krise noch nicht wirklich ernst genommen werden.

Mitbestimmung an deutschen Auslandsschulen

Thomas Rosenbaum, selbst Personalrat in Berlin, wies auf die Bedeutung der Mitbestimmung zur Krisenbewältigung und Demokratieerziehung hin. An deutschen Schulen im Ausland gibt es bisher keine Personalräte und auch kein Personalvertretungsgesetz, das Lehrkräfte wie in Deutschland vor Willkür schützt. Die GEW setzt sich daher für Personalvertretungen an Auslandsschulen ein und hat dazu konkrete Vorschläge entwickelt. „Es wird Zeit, dass hundert Jahre nach Einführung des Betriebsrätegesetzes in Deutschland die Mitbestimmung auch an den Deutschen Auslandsschulen endlich Einzug hält“, so Rosenbaum abschließend.