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Hessen vorn – Landtagsausschuss diskutiert prekäre Beschäftigungsverhältnisse

Außerdem: Neuordnung Hochschullehrerinnen- und Hochschullehrerbesoldung Das Templiner Manifest wirkt: Mit den zehn Eckpunkten für den „Traumjob Wissenschaft“ hat die Bildungsgewerkschaft GEW Initiativen für eine Reform von Personalstruktur und Berufswegen in Hochschule und Forschung im Deutschen Bundestag ausgelöst.

Bild: Reinhard Grieger / pixelio.de
Bild: Reinhard Grieger / pixelio.de

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen und die Hochschulrektorenkonferenz haben sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Zeitverträgen in der Wissenschaft bekannt; am 15. November 2012 wird die GEW bei ihrem 3. Follow-up-Kongress zum Templiner Manifest den Herrschinger Kodex "Gute Arbeit in der Wissenschaft" als Empfehlung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vorstellen.

Auch in den Ländern nimmt die Debatte über die Verbesserung von Karrierewegen und Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft Fahrt auf: Auf Initiative der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke führt der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des Hessischen Landtages am 11. Oktober 2012 in Wiesbaden eine Anhörung zum Thema "Prekäre Beschäftigungsverhältnisse an hessischen Hochschulen" durch. Andreas Keller, für Hochschule und Forschung verantwortliches Vorstandsmitglied der GEW, ist als Sachverständiger eingeladen. In seiner schriftlichen Stellungnahme, die den Abgeordnete vorliegt, zeigt er am Beispiel Hessen auf, was ein Land für berechenbare Karrierewege in Hochschule und Forschung und stabile Beschäftigungsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tun kann – eine ganze Menge, denn im Bildungsföderalismus der Bundesrepublik Deutschland sind die hochschulpolitischen Kompetenzen bei den Bundesländern konzentriert. Durch eine Änderung des Landeshochschulgesetzes könnte der Landtag etwa für einen einheitlichen Status für Doktorandinnen und Doktoranden, für berechenbare Perspektiven für Postdocs durch einen Tenure Track oder für Mindeststandards für Zeitverträge sorgen. Auch für Lehraufträge und für die Lehre von Privatdozentinnen und Privatdozenten könnten gesetzliche Mindeststandards festgeschrieben werden. Darüber hinaus sollte das Land Hessen, das Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes finanziert, eine aktive Vergabepolitik betreiben, also die Finanzierung der Einrichtungen daran knüpfen, dass diese eine aktive Personalpolitik betreiben, die Nachwuchsförderung über Stellen vor Stipendien vornehmen und eine aktive Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern realisieren, heißt es in der Stellungnahme des GEW-Hochschulexperten. Außerdem forderte Keller das Land Hessen auf, eine Bunderatsinitiative zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zu starten.

Eine weitere Sachverständigenanhörung zum Thema wird am 30.11.2012 in der Hamburgischen Bürgerschaft stattfinden. Diese wird der Wissenschaftsausschuss des Länderparlaments der Hansestadt durchführen, auch zu dieser Anhörung ist Andreas Keller als Sachverständiger eingeladen.

Neuordnung der W-Besoldung - GEW: W3 für ProfessorInnen, W2 für JuniorprofessorInnen!

Ebenfalls am 11. Oktober 2012 führte der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des Hessischen Landtages eine Anhörung zur Neuordnung der Besoldung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern durch. Diese war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Februar die Besoldung nach W2 in Hessen für nicht amtsangemessen und damit verfassungswidrig erklärt hatte. Andreas Keller, der als Sachverständiger eingeladen war, sprach sich in seiner schriftlichen Stellungnahme dafür aus, die überfällige Reform der Hochschullehrerinnen- und Hochschullehrerbesoldung nicht auf eine Anhebung der W2-Besoldung zu konzentrieren. Er plädierte für eine einheitliche Besoldung von Professorinnen und Professoren nach W3. Das schwächste Glied in der Kette der W-Besoldung, die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, sollten der Besoldungsgruppe W2 zugeordnet werden. Nur so ließen sich auch in Zukunft qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für eine akademische Laufbahn gewinnen. Eine leistungsorientierte Bezahlung habe hingegen in Bildung und Wissenschaft nichts verloren, lediglich Funktions- und Zielzulagen sowie besondere Leistungsbezüge aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen seien wissenschaftsadäquat.

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar hat zwar nur für das Land Hessen ein unmittelbare Bindungswirkung, aber auch die Besoldungssysteme aller übrigen Länder entsprechen nicht den verfassungsrechtlichen Standards. Vor diesem Hintergrund hat die politische Auseinandersetzung um die Neuordnung der W-Besoldung in Hessen eine bundespolitische Bedeutung. Die Kultusministerkonferenz hat im Juni 2012 in ihren Eckpunkten für die Neuordnung der W-Besoldung beschlossen, an der Leistungsorientierung festzuhalten.