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Handlungsfeld für Interessenvertretungen

Auch der Schulbereich ist Teil der “Arbeitswelt 4.0“. Bei vielen Lehrkräften erhöht der zunehmende Einsatz digitaler Medien die Stressbelastung. Die zentrale Frage für Betriebs- und Personalräte ist: Wie kann es gelingen, die Beschäftigten effektiv zu schützen?

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt. Das Schlagwort, das diesen Prozess beschreibt, lautet: „Industrie 4.0“. Anders als es der Begriff vermuten lässt, ist aber nicht allein der Organisationsbereich der Industriegewerkschaften betroffen. Auch der Schulbereich ist Teil der“ Arbeitswelt 4.0“.

Immer mehr moderne Informations- und Kommunikationstechnik hält Einzug in die Klassen- und Arbeitszimmer der Lehrkräfte. Neben vielen Vorteilen, die die Digitalisierung ohne Zweifel bietet, birgt sie jedoch auch neue Gefahren für die Beschäftigten, bereits bestehende Risiken werden verschärft. Daraus ergeben sich neue Handlungsfelder für die Interessenvertretungen.

Termin- und Zeitdruck sowie fehlende Erholungspausen sind laut des DGB-Indexes „Gute Arbeit“ die zentralen Belastungen, denen Beschäftigte im Erziehungs- und Unterrichtsbereich ausgesetzt sind. Multitasking sowie Mehrarbeit sind nach der Studie für die meisten Pädagoginnen und Pädagogen die Regel. Stress und Hetze sind oft an der Tagesordnung.

Bei vielen Kolleginnen und Kollegen verstärkt der zunehmende Einsatz digitaler Medien diese Stressoren. Die Einladung zur Konferenz wird per E-Mail an die private Mailadresse geschickt, Schüler mailen ihr Hausaufgaben zur Korrektur an die Lehrkraft oder stellen per Klassen-what´s app-Gruppe gleich Fragen zur Aufgabe – diese und weitere Einsatzmöglichkeiten digitaler Medien sind nicht selten.

Erfassung und Begrenzung der Arbeitszeit regeln

Sie haben alle eins gemeinsam: Die Grenze zwischen Arbeit und Privatleben der Beschäftigten verschwimmt immer mehr. Abschalten vom stressigen Berufsalltag und Erholung wird für viele Pädagogen zum Problem, weil sie ständig zu erreichen sind. Die Folgen: viele stressbedingte physische und psychische Erkrankungen.

Die zentrale Frage für Betriebs- und Personalräte mit Blick auf die „Arbeitswelt 4.0“ lautet: Wie kann es ihnen vor Ort gelingen, die Beschäftigten effektiv zu schützen? Geregelt werden müssen etwa Fortbildungen für Beschäftigte, die elektronische Medien nutzen, ergonomisches Arbeiten und Gesundheitsschutz, insbesondere jedoch die Erfassung und Begrenzung der Arbeitszeit.

Ein gutes Beispiel zum Umgang mit digitaler Kommunikation an Schulen ist die Dienstvereinbarung zur E-Mail-Kommunikation des Gesamtpersonalrates der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis, dem Bronze-Preisträger des Deutschen Personalräte Preises. Nur dort, wo Betriebs- und Personalräte sich der Auswirkungen der „Arbeitswelt 4.0“ bewusst werden und ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten nutzen, können sie Beschäftigte gut schützen.

Katharina Bockelmann ist Referentin im GEW-Arbeitsbereich Tarif- und Beamtenpolitik