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Hände weg von den Betriebsrenten!

Die Arbeitgeber wollen Personalausgaben sparen und die Renten kürzen: Sie fordern, das Leistungsversprechen des Altersversorgungstarifvertrags abzusenken. Die GEW lehnt dies ab - insbesondere wegen des sinkenden gesetzlichen Rentenniveaus.

GEW-Vorstandsmitglied Norbert Hocke: Hande weg von unserer Rente! (Foto: Kay Herschelmann)

Der Streit um die betriebliche Altersversorgung des öffentlichen Dienstes („Zusatzversorgung“) spielte schon in der Länder-Tarifrunde 2015 eine entscheidende Rolle. Damals hatte die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die Zustimmung zu einer Lohnerhöhung davon abhängig gemacht, dass die Gewerkschaften einer Kürzung der Betriebsrenten zustimmen. Erst nachdem die Tarifrunde in die „Verlängerung“ gegangen war, nahmen die Arbeitgeber von dieser Forderung Abstand. Der Preis war allerdings, dass die Gewerkschaften einer Anhebung des Arbeitnehmeranteils zur Zusatzversorgung zugestimmt haben. Da die Tarifbeschäftigten der Länder alle bei der VBL, der „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder“, versichert sind, ging es 2015 nur um diese eine Kasse. Dort sind auch die Tarifbeschäftigten des Bundes und ein Teil der kommunalen Beschäftigten versichert. Für diese gilt bislang noch der alte, niedrigere Arbeitnehmeranteil.

Der Bund fordert deshalb von den Gewerkschaften, dass seine Tarifbeschäftigten den gleichen, sprich
höheren Prozentsatz wie die Beschäftigten der Länder zahlen sollen. Weit komplizierter ist die Lage bei den kommunalen Arbeitgebern mit ihren 17 (!) kommunalen Zusatzversorgungskassen. Die VKA hat – obwohl sich damit schon die TdL nicht durchsetzen konnte – gefordert, die tarifvertraglich zugesagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst zu kürzen. Die Gewerkschaften lehnen Eingriffe ins Leistungsrecht kategorisch ab. Eine Rentenkürzung ist weder notwendig noch hinnehmbar. Angesichts der vielen Probleme ist es umso wichtiger, dass die Beschäftigten zusammenhalten und sich nicht gegeneinander ausspielen lassen. Das gemeinsame Ziel ist klar: Mehr Geld für alle und Hände weg von den Betriebsrenten!

Zusatzversorgung - die Betriebsrente im öffentlichen Dienst

Die meisten kommunalen Beschäftigten sind bei einer der 17 kommunalen Zusatzversorgungskassen (ZVK) „pflichtversichert“. Das heißt, dass diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die ZVK die im Altersversorgungs-Tarifvertrag (ATV) zugesagte betriebliche Altersversorgung bekommen. Die Kommunen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Teilen Nordrhein-Westfalens nutzen die VBL, die „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder“, um die Beschäftigten zu versichern. Diese bekommen jedes Jahr „Versorgungspunkte“ gutgeschrieben, deren Höhe sich nach dem Verdienst sowie einer garantierten Verzinsung von rund vier Prozent richtet. Bei sinkenden gesetzlichen Renten wird diese Zusatzrente für die Kolleginnen und Kollegen immer wichtiger.

Anders als bei der VBL, für die die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge im ATV festgelegt sind, entscheiden die kommunalen ZVKen eigenständig über ihre Finanzierung. Die Beitragsbelastung der Arbeitgeber ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Die Arbeitnehmerbeiträge zur ZVK liegen bei Null, 0,15 bis 0,65 Prozent (in den westdeutschen ZVKen) und bis zu zwei Prozent (in den ostdeutschen). Die höchsten Arbeitnehmerbeiträge hat die VBL.

Wieso gibt es trotz gleicher Leistungen unterschiedliche Beiträge? Das liegt u. a. daran, wie sich die Zahl der Versicherten der Kasse entwickelt hat. Denn zumindest im Westen arbeiten die Kassen überwiegend umlagefinanziert (also „von der Hand in den Mund“): Dort, wo viel entlassen und/oder privatisiert wurde und viele Beschäftigte aus der ZVK ausgeschieden sind, müssen pro Kopf der Beschäftigten mehr Rentnerinnen und Rentner finanziert werden. Ein weiterer Grund ist die Beitragspolitik der Vergangenheit: Manche Kassen haben in Zeiten, als es noch ordentliche Renditen gab, mehr Geld zurückgelegt als andere, was sich jetzt günstig auswirkt.

Wieso wollen die Arbeitgeber die Renten kürzen? Schlicht um Personalausgaben zu sparen! Deshalb fordern sie, das Leistungsversprechen des ATV für die Zukunft abzusenken. Sie begründen das mit der steigenden Lebenserwartung der Menschen. Zudem sei der in die Punkterente eingerechnete Zinssatz von rund vier Prozent nicht mehr zeitgemäß. Die GEW sieht gerade in diesem Leistungsversprechen die Stärke der Zusatzversorgung, die unbedingt erhalten werden muss – insbesondere wegen des sinkenden gesetzlichen Rentenniveaus.

Die steigende Lebenserwartung wird dadurch ausgeglichen, dass die Beschäftigten immer später in Rente gehen dürfen. Für die finanzielle Lage einer umlagefinanzierten Zusatzversorgungskasse ist nicht der Kapitalmarktzins entscheidend, sondern vor allem das Verhältnis Einzahler zu Rentenempfänger. Es gibt keine einzige ZVK, die ihre zugesagten Renten nicht mehr bezahlen kann.