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Kinderbetreuung

Gute-Kita-Gesetz tritt Anfang 2019 in Kraft

Der Bundestag und auch bereits der Bundesrat haben das sogenannte Gute-Kita-Gesetz verabschiedet. Bis 2022 fließen vom Bund rund 5,5 Milliarden Euro an die Länder. Die GEW warnt vor Schnellschüssen bei der Verwendung des Geldes.

Der Bund stellt bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro für eine Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten zur Verfügung. Dazu beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen am Freitag das „Gute-Kita-Gesetz“ von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Das Geld soll den Bundesländern über Umsatzsteuerpunkte zukommen. Zudem sollen soziale Staffelungen der Elternbeiträge finanziert beziehungsweise einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden können. Damit die zur Verfügung gestellten Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Länder mit dem Bund individuelle Verträge abschließen. Finanziert werden können auch Maßnahmen etwa zur Gewinnung, Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften, zur Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation sowie zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen.

„Es muss  klar sein, welche messbaren Ziele die Länder erreichen wollen, und welche Maßnahmen ergriffen werden, falls diese nicht erreicht werden.“ (Björn Köhler)

Die GEW fordert, den Ländern ausreichend Zeit zur Analyse und Beratung einzuräumen. „Um das Geld zielgerichtet dort einzusetzen, wo es wirklich notwendig ist, muss es einen Dialog zwischen Kitaträgern, Eltern,  Beschäftigten - vertreten durch die Gewerkschaften - und den Landesregierungen geben“, sagte Björn Köhler, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, und betonte außerdem: „Es muss  klar sein, welche messbaren Ziele die Länder erreichen wollen, und welche Maßnahmen ergriffen werden, falls diese nicht erreicht werden.“ Vorranging sollten der  Personalschlüssel verbessert und die Kita-Leitungen etwa durch die Freistellung vom Gruppendienst entlastet werden: „Die Erzieherinnen und Erzieher brauchen vor allem mehr Zeit für die Kinder.“

Die Bildungsgewerkschaft kritisiert insbesondere die Finanzierung des Vorhabens: „Das Geld über Umsatzsteuerpunkte zu verteilen, lässt befürchten, dass die Mittel versacken und nur wenig zu einer nachhaltigen Verbesserung der Qualität beitragen.“ Zudem bräuchten die Länder eine dauerhafte Finanzierung, um beispielsweise nachhaltig in Personal zu investieren. Eine Nutzung der Gelder, um vor allem Kitagebühren zu senken oder ganz abzuschaffen hält die GEW für falsch. Sie fordert weiterhin ein Kita-Qualitätsgesetz, mit dem bundeseinheitliche Standards für die Kindertagesbetreuung geschaffen werden. 

„Die Bundesmittel sollten überdies dauerhaft angelegt sein und nicht, wie jetzt vorgesehen, 2022 enden.“  (Elke Hannack)

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack forderte, für die Gebührenfreiheit müsse zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt werden, damit das ursprüngliche Ziel des Gesetzes, mehr für Kitas und Fachkräfte zu tun, nicht konterkariert werde. „Die Bundesmittel sollten überdies dauerhaft angelegt sein und nicht, wie jetzt vorgesehen, 2022 enden.“