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Gutachten: Widersprüche und Gemeinsamkeiten von Schulsozialarbeit und Schule

Prof. Dr. Hans-Peter Füssel (Humboldt-Universität zu Berlin) hat mit der Expertise "Zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulsozialarbeit" für die Max-Traeger-Stiftung der GEW die Widersprüche und die Gemeinsamkeiten von Schulsozialarbeit und Schule analysiert. In seinem Gutachten fragt er u.a. danach, welche Aufgaben, Ziele, Befugnisse und Rechte sich normativ sowohl für die Systeme von Schule und Jugendhilfe wie auch für die darin professionell Handelnden ableiten lassen?

Foto: Sebastian Fröhlich

Gegenstand der Überlegungen von Prof. Dr. Hans-Peter Füssel ist die unter rechtlichen Aspekten gestellte Frage, ob der Schulsozialarbeit ein eigener Bildungs- und Erziehungsauftrag zukommt. Dabei konzentriert sich die Untersuchung in grundsätzlicher Weise auf die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, indem die Schulsozialarbeit als zwischen elterlichem Erziehungsrecht und schulischem Erziehungsauftrag stehend eingeordnet und bewertet wird.
Die je eigenen grundgesetzlichen Bedingungen für das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) und das staatliche Schulrecht (aus Art. 7 Abs. 1 GG) bilden den Ausgangspunkt für eine (verfassungsrechtliche) Einbindung der Schulsozialarbeit. Dabei wird der von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelte Ansatz eines Lösungsmodells für denkbare Konflikte zwischen unterschiedlichen Erziehungsträgern auf seine Tragfähigkeit und insbesondere seine Übertragbarkeit untersucht, um so die Kooperationsbeziehungen zwischen Schulsozialarbeit und Eltern, aber auch zur Schule neu gewichten zu können.