Nunmehr liegt ein erstes rechtswissenschaftliches Gutachten vor, das die Bedeutung internationaler Abkommen für die nationale Bildungspolitik beleuchtet. Es befasst sich mit der von der Bundesregierung zwar gezeichneten aber bisher vom Bundestag noch nicht ratifizierten Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK).
Das Gutachten untersucht im Hinblick auf jedes einzelne Bundesland, inwieweit die schulrechtlichen Voraussetzungen für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ins Schulsystem vorhanden sind und welchen Restriktionen sie durch die Rechtssprechung unterliegen.
Ein Ergebnis: Finanzielle oder bauliche Erwägungen bzw. die Einsprüche von Schulen oder nicht betroffenen Eltern sind nach der Konvention kein Grund für irgendwelche Einschränkungen des Rechts auf Inklusion. Und: Nur ein Prozent aller schulpflichtigen Kinder hat eine so schwere Form der Behinderung, dass im Interesse der Betroffenen eine Sondereinrichtung nötig wäre.
Das Gutachten ist übersichtlich gegliedert und enthält für eilige Leser eine übersichtliche und prägnante Zusammenfassung auf S.110/111.
Gutachten "Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen"
Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der GEW ist das Recht auf Bildung in seiner nationalen und internationalen Dimension. Seit dem Besuch des Sonderberichterstatters Munoz im Frühjahr 2006 hat die GEW die Diskussion um Bildung als Menschenrecht forciert, auch um der zunehmenden Ökonomisierung der Bildung etwas entgegen zu setzen.