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Gutachten: Qualitätsgesetz für Kitas ist möglich

Ein Bundesqualitätsgesetz für Kitas ist laut Rechtsgutachten möglich: Der Bund verfüge über die notwendige Gesetzgebungskompetenz, die Länder seien für die Umsetzung zuständig, sagt Joachim Wieland von der Universität für Verwaltungsrecht Speyer.

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hatte das im Januar in Berlin vorgestellte Gutachten zusammen mit dem Deutschen Caritasverband (DCV) und der GEW in Auftrag gegeben. "Rechtlich ist damit der Weg frei für ein Bundesqualitätsgesetz", stellten die drei Organisationen fest. Jetzt sei der politische Wille von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich, um die Qualität in den Kindertageseinrichtungen in den Vordergrund zu rücken.

Die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe forderte "eine bessere Fachkraft-Kind Relation, ausreichende Vor- und Nachbereitungszeit für pädagogische Fachkräfte, hinreichende Freistellung von Kita-Leitungen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen". Der AWO-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler sagte, für Kinder mit Fluchterfahrung sei die qualitative Verbesserung der Rahmenbedingungen unerlässlich. "Frühkindliche Betreuungsangebote können den Grundstein für eine erfolgreiche Integration legen."