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Grundsätze zu Befristungen und Karriereperspektiven

Das Templiner Manifest wirkt – jetzt auch in Bayern. Kultusminister Ludwig Spaenle hat vergangenen Freitag Grundsätze zum Umgang mit Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz und zur Förderung von Karriereperspektiven vorgelegt.

Bild: Kay Herschelmann

Nach den bayerischen Grundsätzen soll die „Gesamtdauer von Zeitverträgen“ künftig am üblichen Zeitrahmen der Qualifikation ausgerichtet werden. Damit wird ein zentraler Vorschlag der GEW aufgegriffen: Die Laufzeit eines Zeitvertrages muss des Befristungszweck entsprechen. Problematisch an der bayerischen Regelung ist jedoch die Bezugnahme auf die „Gesamtdauer“: Eine Stückelung der Arbeitsverträge in kurze Abschnitte ist damit nicht ausgeschlossen; für den Erstvertrag soll eine Mindestlaufzeit von nur einem Jahr gelten. Im Ergebnis greifen die bayerischen Grundsätze damit zu kurz – sie sind kein wirksames Mittel gegen kurze Laufzeiten und Kettenverträge.

Lehrkräfte für besondere Aufgaben sollen nach den bayerischen Grundsätzen künftig nicht mehr nach WissZeitVG befristet werden. Damit hat das bayerische Kultusministerium eine Forderung der GEW aufgegriffen. Die Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wird jedoch nicht ausgeschlossen. Somit ist weiterhin eine sachgrundlose Befristung von Lehrkräften bis zu zwei Jahren möglich. Lehraufgaben sind aber Daueraufgaben und für Daueraufgaben muss es Dauerstellen geben. Dieser zentralen Forderung der GEW werden die bayerischen Grundsätze damit noch nicht gerecht.

Eine zentrale Schwäche der Grundsätze ist, dass diese rechtlich unverbindlich sind. Eine Verankerung im Hochschulgesetz oder in einer Rechtsverordnung scheint nicht vorgesehen zu sein. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder die Personalvertretungen können die Einhaltung der Grundsätze nicht einklagen. Am Ende könnten sich die Grundsätze als zahnloser Tiger erweisen.

Dennoch: Die vom bayerischen Kultusministerium vorgelegten Grundsätze zeigen, dass der von der GEW erzeugte Veränderungsdruck auch im Freistaat angekommen ist. Nicht nur der Bund, sondern auch die Länder und die Hochschulen müssen ihre Verantwortung für berechenbare Karrierewege und stabile Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft wahrnehmen. Ein Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen. Vor allem aber muss der Bundesgesetzgeber endlich durch eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes die Rahmenbedingungen an allen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland verbindlich verbessern.