Gut, dass es Gleichstellungsgesetze gibt. Seit 25 Jahren leisten sie einen Beitrag, dass Männer und Frauen die gleichen beruflichen Entfaltungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst erhalten – zumindest auf dem Papier, denn die Realität sieht anders aus. Die bestehenden Regelungen der Landesgleichstellungsgesetze reichen nicht aus, um gleichstellungspolitisch wirksam zu werden. Die Novellierungsprozesse in mehreren Bundesländern bieten jetzt die Chance, die Weichen für das Gleichstellungsrecht neu zu stellen.
Gerade für Schulen mit ihren besonderen Rahmenbedingungen braucht es spezifische Regelungen. In den GEW Musterinhalten haben wir daher konkret die Schulsituation in den Blick genommen. Denn Gleichstellungsarbeit kann nur erfolgreich sein, wenn dafür auch die notwendigen Strukturen geschaffen werden. Das heißt auch, die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten zu stärken, eine ausreichende Ausstattung und ein Recht auf Freistellung. Es kann nicht sein, dass Freistellungen aus den Schuldeputaten erfolgen müssen.
Darüber hinaus macht sich die GEW dafür stark, dass Landesgleichstellungsgesetze, Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten beinhalten, damit gleichstellungsrechtliche Regelungen auch durchsetzbar sind. Nichteinhaltungen müssen einschneidende Konsequenzen haben! Und: Wir brauchen eine Quote von mindestens 50 Prozent für Führungs- und Leitungspositionen, damit der Anteil an Führungspositionen endlich dem Anteil der weiblichen Beschäftigen entspricht.
Chancengleichheit für Frauen und Männer ist nur mit einem geschlechtergerechten Beurteilungswesen sowie Transparenz in Bezug auf die Einkommen möglich, auch das fordern wir als GEW ein.
Für den Erfolg gewerkschaftlicher Gleichstellungspolitik setzen wir auf gute gleichstellungspolitische Netzwerke und eine starke Lobbyarbeit und arbeiten aktiv mit Schulleitungen und Schulverwaltungen zusammen.