Die GEW macht sich für eine Familienarbeitszeit und das Recht auf Rückkehr aus Teilzeit stark. Mit der Familienarbeitszeit könnten junge Eltern Erwerbsarbeit und Sorge für die Kinder partnerschaftlich teilen, sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März in Frankfurt am Main. Ein ergänzendes Elterngeld mache die Familienarbeitszeit finanziell attraktiver. Zudem müsse das Recht zur Rückkehr aus der Teilzeit in der Privatwirtschaft durchgesetzt werden, damit Frauen nicht länger in der sogenannten Teilzeitfalle festhingen.
Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack forderte: "Das Teilzeitrecht muss weiterentwickelt werden, damit die vielen Frauen aus unfreiwilliger oder gar geringfügiger Teilzeit ihr Arbeitsvolumen aufstocken können. Union und Wirtschaftsverbände dürfen dieses Gesetz nicht länger ausbremsen." Das Recht auf befristete Teilzeit werde auch Männer ermutigen, ihre Arbeitszeit in bestimmten Lebensphasen zu reduzieren und ihren Frauen die Chance auf eine existenzsichernde Beschäftigung zu bieten. Das Gutachten für den zweiten Gleichstellungsbericht empfehle, das Teilzeitrecht zu einem Wahlarbeitszeitgesetz weiterzuentwickeln.
Tepe regte eine grundsätzliche Diskussion über eine am Lebenslauf orientierte Zeitpolitik an. "Wir wollen über einen Mix aus kurzer Vollzeit und dem Recht zur individuellen Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit diskutieren. 30 bis 32 Stunden sollen ausreichen, um den Lebensunterhalt zu verdienen", betonte sie. Auf dieser Basis sollten Erwerbstätige das Recht erhalten, ihre Arbeitszeit je nach Lebenslage zu wählen.