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Tarifliche Ausbildungsvergütungen

GEW warnt vor Reallohnverlust und Fachkräftemangel

Der Vergütungsanstieg fällt deutlich schwächer aus als in den Jahren vor Beginn der Corona-Pandemie, so das Bundesinstitut für Berufsbildung. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind 2021 nur um 2,5 Prozent gestiegen.

Corona schwächt die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen. So fällt der Vergütungsanstieg 2021 – wie bereits 2020 – deutlich schwächer aus als in den Jahren vor Beginn der Pandemie, meldet das BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) in einer Pressemitteilung. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Deutschland sind 2021 im Vergleich zum Vorjahr nur um 2,5 Prozent gestiegen.

Dämpfende Wirkung

Zwischen 2012 und 2019 waren mit Ausnahme des Jahres 2017 stets Anstiege von deutlich über drei Prozent zu verzeichnen. Während der Coronapandemie wurden Tarifverhandlungen teilweise verschoben. Häufig standen auch die Beschäftigungssicherung und die Abmilderung der Folgen der wirtschaftlichen Einschränkungen stärker im Blickpunkt als Lohnsteigerungen. Dies hatte eine dämpfende Wirkung auf die Höhe der Tarifabschlüsse, so das BIBB.

Rückgang der Ausbildungsverträge

Zugleich hat die Coronapandemie zu einem bislang einzigartigen Rückgang der Zahl neuer Ausbildungsverträge geführt. Im Jahr 2020 schlossen 465.700 junge Menschen einen Ausbildungsvertrag in der dualen Berufsausbildung ab, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. 2019, also vor der Corona-Krise, waren es noch 513.300 gewesen. Das ist ein Rückgang um 9,3 Prozent – die GEW berichtete und warnte bereits vor dem drohenden Fachkräftemangel.

Aber: Tarifbindung wirkt

Immerhin erhalten etwa die Hälfte der Auszubildenden in tarifgebundenen Unternehmen eine Ausbildungsvergütung von über 1.000 Euro. 2021 lag der bundesweite Gesamtdurchschnitt der tariflichen Ausbildungsvergütungen bei 987 Euro. Nicht tarifgebundene Betriebe können die für ihre Branche und Region vereinbarte tarifliche Ausbildungsvergütung um bis zu 20 Prozent (vgl. § 17 BBiG) unterschreiten, allerdings höchstens bis zur Grenze, die die Mindestausbildungsvergütung vorgibt, erläutert das BIBB. Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung lag 2021 zwischen 550 Euro im 1. Ausbildungsjahr und 770 Euro im 4. Ausbildungsjahr.

Reallohnverluste und Fachkräftemangel

„Die Realeinkommensverluste von Auszubildenden während der Coronapandemie machen duale Ausbildungen nicht unbedingt attraktiver für junge Menschen.“ (Ralf Becker)

Für 2021 veröffentliche das statistische Bundesamt eine Inflationsrate von 3,1 Prozent. Dies bedeutet für die Auszubildenden 2021 seit langer Zeit wieder einen realen Einkommensverlust. „Die Realeinkommensverluste von Auszubildenden während der Coronapandemie machen duale Ausbildungen nicht unbedingt attraktiver für junge Menschen,“ konstatiert Ralf Becker, GEW Vorstandsmitglied für die Berufliche Bildung. „Nur mit Tarifbindung, einer realen Steigerung der Ausbildungsvergütungen und einer wesentlich höheren Ausbildungsbereitschaft der Betriebe ist der zukünftige Fachkräftebedarf zu decken.“