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GEW und ver.di

Volle betriebliche Mitbestimmung für studentische Beschäftigte gefordert

Über 300.000 studentische Beschäftigte arbeiten an Hochschulen – die meisten haben keinen Personalrat an ihrer Seite. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern GEW und ver.di, diese Mitbestimmungslücke im öffentlichen Dienst endlich zu schließen.

Foto: Shutterstock/GEW

In Deutschland arbeiten über 300.000 studentische Beschäftigte an Hochschulen – doch nur in Berlin gibt es für sie einen vollwertigen Tarifvertrag und in nur zwei von 16 Bundesländern haben sie uneingeschränkte betriebliche Mitbestimmungsrechte. Damit sind studentische Beschäftigte an den meisten Hochschulen Arbeitnehmende zweiter Klasse. Die Gewerkschaften ver.di und GEW fordern deshalb in einem heute veröffentlichten gemeinsamen Positionspapier: Volle betriebliche Mitbestimmung für studentische Beschäftigte – jetzt!

„Alle Beschäftigten müssen die Möglichkeit haben, starke Mitbestimmungsorgane zu wählen (…)“ (Mathis Kock)

Mathis Kock, studentischer Beschäftigter an der Universität Bonn und aktiv in ver.di, erklärt: „Fehlende tarifliche Absicherung und keine oder nur mangelhafte betriebliche Mitbestimmung trifft hier eine Beschäftigtengruppe, die aufgrund extrem kurzer Verträge und dürftiger Aufklärung über ihre Rechte ihre Interessen ohnehin schon schlecht durchsetzen können. Uns ist klar: Alle Beschäftigten müssen die Möglichkeit haben, starke Mitbestimmungsorgane zu wählen und in diese gewählt zu werden.“

Katrin Glaser, Personalrätin an der Universität Jena und GEW-Mitglied, ergänzt: „Aus langjähriger Personalratserfahrung weiß ich, dass betriebliche Mitbestimmung nur dann wirksam ist, wenn alle Beschäftigtengruppen vollumfänglich vertreten werden und sich selbst vertreten können. Wir fordern deshalb, in allen Personalvertretungsgesetzen dafür die Voraussetzungen zu schaffen.“

Das Positionspapier benennt klare Kriterien für wirksame Mitbestimmung, die den besonderen Bedingungen dieser Gruppe Rechnung tragen. Hierzu gehören verkürzte Wahlperioden, keine Einschränkungen im aktiven und passiven Wahlrecht durch das Erfordernis von Vorbeschäftigungszeiten, angemessene Freistellungsregelungen. Nicht zuletzt fordern die Gewerkschaften, dass die Mitbestimmung durch einen Personalrat keinesfalls von der individuellen Zustimmung von befristet Beschäftigten abhängig gemacht werden darf.

GEW und ver.di machen in dem Papier deutlich: Die betriebliche Mitbestimmung studentischer Beschäftigter ist kein Randthema, sondern ein demokratisches Gebot. Nun sind die Länder gefragt, eine der größten Mitbestimmungslücken im öffentlichen Dienst endlich zu schließen. Es geht um nichts weniger als gelebte Teilhabe, faire Arbeitsbedingungen und eine Stärkung der Demokratie an unseren Hochschulen.