Aktualisierte Neuauflage
GEW-Ratgeber „Befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft“
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hat nur acht Paragrafen, aber für viele ist es ein Buch mit sieben Siegeln. Mit ihrem aktualisierten Ratgeber gibt die GEW eine unverzichtbare Orientierungshilfe. Mit der neuen Coronanovelle und Coronaverordnung.
Der GEW-Ratgeber gibt Antworten auf alle Fragen rund ums Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG):
- Was ist neu seit der Novelle von 2016?
- Was hat sich 2020 mit Coronanovelle und Coronaverordnung geändert?
- Für wen gilt das WissZeitVG eigentlich?
- Wo gilt das WissZeitVG?
- Wann greift das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)?
Thematisiert werden darüber hinaus befristete Arbeitsverträge aufgrund von Drittmittelfinanzierung, die Anrechnung von Zeiten auf Verträge mit Qualifizierungsbefristung, die familien- und behindertenpolitische Komponente oder die Regelungen zur Befristung von studentischen Beschäftigungsverhältnissen. Mit vielen Beispielfällen und konkreten Tipps wird das komplizierte Befristungsrecht verständlich dargestellt.
„Mit den Gesetzesnovellen von 2016 und 2020 wurden zwar wichtige Impulse aus den GEW-Forderungen für eine Reform des Befristungsrechts ins WissZeitVG aufgenommen, dabei wurde aber mit unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet, sodass die gesetzlichen Vorgaben teilweise vage blieben“, fasst der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller, zusammen.
Umso wichtiger sei es daher, „dass die vom WissZeitVG betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die Betriebs- und Personalräte das Gesetz gut kennen und Einfluss auf die Umsetzung vor Ort an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen nehmen“, so Keller.
Der Ratgeber Befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft kann bis neun Stück hier bestellt werden. Bestellungen ab zehn Stück erhalten Sie im GEW-Shop.