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GEW NRW: Dienstrechtsmodernisierungsgesetz ist unzureichend

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz löst nach Ansicht der GEW NRW nicht das Problem der unterschiedlichen Lehrerbesoldung. Immerhin gibt es nun aber die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren.

Zentrale politische Vorgabe der Landesregierung war der Grundsatz der Kostenneutralität der Reform. Für DGB NRW und GEW NRW war damit klar, dass ein Dienstrecht im Sinne der Beschäftigten kaum zu erreichen war. Die Abschaffung der besonderen Altersgrenze für Lehrkräfte, die Korrektur der verfassungswidrigen Besoldung und nachhaltige Maßnahmen für einen besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz sind lange überfällig – aber kostenneutral nicht zu bekommen.

Mit dem Vorbereitungsdienst in Teilzeit wurde hingegen eine langjährige Forderung der GEW NRW aufgenommen. Die Reform schafft eine Ermächtigungsgrundlage für die Ausbildung in Teilzeit. Nicht erfüllt wurde die Gewerkschaftsforderung, die in Teilen verfassungswidrige Besoldung der Lehrkräfte zu korrigieren. Seit 2009 werden LehrerInnen in NRW gleichwertig ausgebildet, bei der Besoldung gibt es indes eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. "Hier wurde eine Chance vertan, rechtliche Auseinandersetzungen sind nun unvermeidlich", kündigte die GEW NRW an.

Weitere Elemente der Reform sind die Reduzierung der Zahl der Laufbahngruppen auf zwei und die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote bei Beförderungsämtern. Auch die Jubiläumszulage wurde wieder eingeführt. SPD und Grüne planen 300 Euro für 25, 450 Euro für 40 und 500 Euro für 50 Dienstjahre.