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GEW nimmt mit TdL Verhandlungen über Tarifvertrag für Lehrkräfte auf

Die GEW nimmt Verhandlungen über einen Gehaltstarifvertrag für angestellte Lehrkräfte mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf. Das hat die Bundestarifkommission der Länder (BTK-L) der GEW heute in Hannover beschlossen. Denn Angestellte dürfen nicht länger nach Gutsherrenart bezahlt werden.

Die GEW nimmt Verhandlungen über einen Gehaltstarifvertrag für angestellte Lehrkräfte mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf. Das hat die Bundestarifkommission der Länder (BTK-L) der GEW heute in Hannover beschlossen. Denn Angestellte dürfen nicht länger nach Gutsherrenart bezahlt werden.

Benachteiligung Ost beenden

Lehrkräfte mit einer Ausbildung nach dem Recht der DDR dürfen nicht mehr aufgrund von unterschiedlichen Strukturen in der früheren Lehrerausbildung gegenüber den neuen Lehrerlaufbahnen bei der Eingruppierung benachteiligt werden, findet die GEW. Sofern eine Ausbildung für gleiche bzw. vergleichbare Schulformen nach neuem Recht vorliegt, sind diese Lehrkräfte wie die entsprechenden Lehrkräfte mit Laufbahnausbildung zu behandeln - so die Forderung.

Auch der besonderen Situation der ausschließlich tarifbeschäftigten Lehrkräfte im Freistaat Sachsen soll durch eine tarifliche Vollregelung Rechnung getragen werden.

Bei der Übertragung höherwertige Aufgaben oder Funktionen ist zudem klarzustellen, dass sich die Eingruppierung dieser Lehrkräfte nach tariflichen Vorschriften richtet.

Ergebnisorientierte Verhandlungen

Die GEW strebt an, noch im Jahr 2014 zu einem Abschluss zu kommen, der im Rahmen der Länder-Tarifrunde Anfang 2015 in Kraft gesetzt wird. Die zuständigen Gremien werden den Prozess begleiten und die Verhandlungsstände bewerten.

Um die zahlreichen unterschiedlichen Tätigkeitsmerkmale für die Lehrkräfte ohne Laufbahnausbildung, die bisher in den Lehrerrichtlinien der TdL und der einzelnen Bundesländer enthalten sind, in einem bundesweiten Eingruppierungstarifvertrag abzubilden, sollen unter Berücksichtigung der allgemeinen Qualifikationsniveaus des TV-L zusammenfassende Eingruppierungsmerkmale gebildet werden, die auch offen für künftige Entwicklungen sind. Eine dauerhafte Eingruppierung von Lehrkräften unterhalb der Entgeltgruppe 9 und Abstände von mehr als zwei Entgeltgruppen zu den jeweiligen Lehrkräften mit Laufbahnausbildung lehnt die GEW ab. Es sind Höhergruppierungen nach entsprechender Unterrichtstätigkeit vorzusehen. Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen sind bei abgeschlossenem Hochschulstudium mindestens wie Lehrkräfte der Sekundarstufe II einzugruppieren.