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GEW-Musterinhalte für Landesgleichstellungsrecht erschienen

Die GEW hat „Musterinhalte" für Landesgleichstellungsgesetze für den Schulbereich entwickelt. Darin finden sich Argumentations- und Handlungshilfen sowie landesspezifische und bundesweite Beispiele für gute Regelungen in Gleichstellungsgesetzen.

In den Musterinhalten schlägt die GEW konsistente gesetzliche Regelungen zum Abbau der strukturellen Diskriminierung von Frauen vor – mit besonderem Blick auf die Schule. Die GEW-Musterinhalte definieren spezifische Anforderungen an die Umsetzung von Gleichstellungsplänen sowie an das Gender Mainstreaming-Prinzip und legen klare Regelungen für die Funktionen von Gleichstellungs- oder Frauenbeauftragten und Ansprechpartnerinnen an Schulen fest. Um die Durchsetzung gesetzlicher Regelungen zu garantieren, fordert die GEW neben Anreizsystemen, Berichtspflichten und Klagemöglichkeiten die verpflichtende Einführung von Sanktionen. Zudem setzt sich die GEW für eine starke Quote ein, die sich nach dem Frauenanteil unter den Beschäftigten richtet und mindestens 50 Prozent beträgt. Die GEW-Veröffentlichung orientiert sich inhaltlich an den Musterinhalten für Landesgleichberechtigungsgesetze der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (BAG).


GEW-Mitglieder zu den Landesgleichstellungsgesetzen

"Die Umsetzung ist eine Aufgabe für Gleichstellungsbeauftragte und Personalrät_innen."


"Gleichstellungsarbeit ist im Personalvertretungsgesetz verankert und ein zentraler Bestandteil gewerkschaftlicher Arbeit. In der Praxis ist es wichtig, dass Personalrät_innen und Gleichstellungsbeauftragte gut zusammen arbeiten und die Zusammenarbeit als Gewinn wahrnehmen. Schnittstellen gibt es auf jeden Fall viele, sei es bei Abordnungen, Einstellungen und Beförderungen oder bei Themen wie der Schaffung familienfreundlicher Arbeitsstrukturen und dem Erarbeiten von Dienstvereinbarungen zur Arbeit von Teilzeitkräften. Ganz aktuell beschäftigt uns in Niedersachsen die Arbeitszeitstudie. Sie macht deutlich, dass Lehrkräfte in der Regel mehr arbeiten als vertraglich geregelt und dies unentgeltlich und ohne Ausgleich. Betroffen sind insbesondere Frauen in Teilzeit. Damit sich etwas ändert, brauchen wir wirksame Regelungen. Die Umsetzung ist eine Aufgabe für Gleichstellungsbeauftragte und Personalrät_innen."

Sabine Banko-Kubis, Schulbezirkspersonalrätin, GEW Niedersachsen

 

"Die Lobbyarbeit war sehr wichtig, um unsere Position deutlich zu machen und sie wurde dankbar angenommen."


Schon 2013 haben wir in NRW zur Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes gemeinsam mit dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften ein Eckpunktepapier entwickelt. Auf Terminen mit den frauenpolitischen Sprecherinnen der Regierungsparteien und mit dem Ministerium haben wir unsere Forderungen für NRW deutlich gemacht. Leider hat sich das Ganze sehr lange hingezogen. Erst im Januar 2016 gab es den ersten Kabinettsentwurf, zu dem wir eine Veranstaltung mit dem kommunalen Spitzenverband und allen Parteien organisiert haben. Die Lobbyarbeit war sehr wichtig, um unsere Position deutlich zu machen und sie wurde dankbar angenommen. Für die Anhörung im September haben wir eine Stellungnahme erarbeitet. Auch wenn der Gesetzentwurf einige Lücken aufweist, sind wir ganz zufrieden. In allen Gesprächen ist jedoch deutlich geworden, dass immer wenn es um die Finanzierung geht, geblockt wird und das betrifft insbesondere den Schulbereich. Zum Beispiel bei unserer Forderung nach einem gesicherten, individuellen Anspruch auf Entlastung aus der Pauschale für Schulleitungen oder bei Fortbildungsmöglichkeiten. Für den Schulbereich lautet die Formulierung „im Rahmen der verfügbaren Mittel“ statt einen festen Betrag bereitzustellen. 

Maike Finnern, Stellvertretende Vorsitzende der GEW Nordrhein-Westfalen