GEW
GEW-Mitgliedsbeitrag für Geringverdienende sinkt
Die Inflation belastet viele Menschen finanziell. Die GEW hat deshalb den Beitrag für Geringverdienende und Mitglieder in Elternzeit gesenkt.
Die Inflation der vergangenen zwei Jahre hat auch viele GEW-Mitglieder finanziell belastet – trotz der Erfolge der Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen. Deshalb ist für Mitglieder mit geringem Einkommen sowie alle Kolleginnen und Kollegen in Elternzeit der Mindestbeitrag seit dem 1. Januar 2024 von 12,09 Euro auf 7,93 Euro gesenkt worden.
Die Regelung zur Elternzeit gilt für alle GEW-Mitglieder - unabhängig davon, ob diese beispielsweise als Lehrkraft, Erzieherin und Erzieher, Sozialarbeiter und -pädagoge arbeiten oder an einer Hochschule oder in der Weiterbildung beschäftigt sind. Mitglieder mit geringem Einkommen wenden sich für die Beitragsfeststellung bitte direkt an die Mitgliederverwaltung des für sie zuständigen GEW-Landesverbandes. Die Reduzierung des Mindestbeitrags festigt die soziale Staffelung der Mitgliedsbeiträge.
Wer arbeitslos ist, zahlt weiterhin den reduzierten Beitrag von derzeit 4,71 Euro im Monat, Referendarinnen und Referendare zahlen 4 Euro. Auch die anderen Beitragssätze bleiben unverändert: Beamtinnen und Beamte zahlen 0,85 Prozent, Angestellte in tarifgebundenen Betrieben 0,77 Prozent, in nicht tarifgebundenen Betrieben 0,7 Prozent ihres Bruttogehalts.
Mitglieder, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und Probleme haben, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen, wenden sich bitte an die Mitgliederverwaltung ihres Landesverbandes. Wer nach der Elternzeit wieder in den Beruf einsteigt, das Referendariat abgeschlossen hat oder nach überstandener Arbeitslosigkeit wieder berufstätig ist, wird gebeten, sich ebenfalls bei der Mitgliederverwaltung des Landesverbandes zu melden und dies mitzuteilen.
Vielen Dank dafür!
Nick Strauss, Schatzmeister der GEW