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Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG)

GEW mahnt Überarbeitung für mehr Inklusion an

Jugendliche mit Behinderung oder Beeinträchtigung müssen regelhaft eine betriebliche, außerbetriebliche oder vollzeitschulische Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren können. Das fordern GEW, BAG EJSA und BAG KJS.

Foto: Pixabay / CC0

Die GEW und die Bundesarbeitsgemeinschaften Evangelische und Katholische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA und BAG KJS) fordern den Bundestag auf, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) deutlich stärker in Richtung Inklusion zu überarbeiten. Zwar seien die Mindestausbildungsvergütung und die erweiterten Möglichkeiten zur Teilzeitausbildung erste Schritte, die Situation sozial benachteiligter oder individuell beeinträchtigter junger Menschen auf dem Ausbildungsmarkt zu verbessern. Notwenig seien aber umfassendere Veränderungen, betonten GEW, BAG EJSA und BAG KJS.

„Das Recht auf Inklusion beschränkt sich nicht allein auf schulische Bildung.“ (Ansgar Klinger)

„Alle jungen Menschen sollen eine Berufsausbildung beginnen und erfolgreich abschließen können“, sagte GEW-Berufsbildungsexperte Ansgar Klinger am Donnerstag anlässlich der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag. „Das Recht auf Inklusion beschränkt sich nicht allein auf schulische Bildung.“ Die Vorsitzende der BAG KJS, Lisi Maier, plädierte für flexible Modelle der Teilzeitausbildung und eine zuverlässige Assistierte Ausbildung. „Inklusion kann nicht allein dem Engagement kompetenter Lehrkräfte, Ausbilderinnen und Ausbilder und Sozialarbeiterinnen und -arbeitern überlassen werden“, erklärte Christiane Giersen, Vorständin der BAG EJSA.

Konkrete Vorschläge von GEW, BAG EJSA und BAG KJS

Deutschland unterzeichnete 2009 die UN-Menschenrechtskonvention für den Bereich der Beruflichen Bildung. In der berufsschulischen und betrieblichen Praxis der dualen Berufsausbildung wurden bisher aber nur kleine Schritte unternommen. Nach wir vor arbeiten viele Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung in Werkstätten. 

Die GEW, die BAG EJSA und die BAG KJS veröffentlichten bereits ausführliche Vorschläge zur Öffnung der Berufsbildung in Richtung Inklusion. Dazu gehören eine rechtlich verankerte Ausbildungs(platz)garantie, eine flächendeckende Einrichtung von Jugendberufsagenturen unter Beteiligung der Jugendsozialarbeit, eine inklusiv anzulegende Berufs- und Studienorientierung sowie eine verlässliche Begleitung der Auszubildenden und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe.