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Bundesforum Bildung in der digitalen Welt

Anforderungen für den Einsatz digitaler Endgeräte für Lehrkräfte

Die GEW hat einen Leitfaden für Lehrkräfte und Schulleitungen veröffentlicht, der helfen soll, sich einen Überblick über die relevanten Aspekte bei der Anschaffung und Nutzung von digitalen Endgeräten zu verschaffen.

Die GEW fordert auch, die regelmäßige Wartung der Dienstgeräte sicherzustellen. (Foto: Pixabay / CC0)

Im Digitalpakt der Bundesregierung ist festgeschrieben, dass Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden sollen. Die GEW hat daher Merkpunkte entwickelt, die bei der Anschaffung und Nutzung von digitalen Endgeräten berücksichtig werden sollten. Dabei geht es um die Bereiche Anschaffung, Wartung-Administration, Datenschutz, Barrierefreiheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Haftung und Vereinbarungen.

Vollwertige Dienstgeräte anschaffen

In dem zwölf Seiten langen Leitfaden weist die Gewerkschaft beispielsweise darauf hin, dass rein mobile Endgeräte, wie sie derzeit aus dem Digitalpakt des Bundes angeschafft werden, keine echten Dienstgeräte seien. Peripheriegeräte wie Monitor, Dockingstation und Tastatur seien für die gesunde Nutzung bei der Finanzierung mitzudenken. Alternativ sind zumindest Laptops als vollwertige Dienstgeräte anzuschaffen.

Die Gewerkschaft fordert außerdem, die regelmäßige Wartung der Dienstgeräte müsse sichergestellt sein. Diese Aufgabe dürfe aber nicht bei den Lehrkräften liegen. Für die Administration der (personen-) datenverarbeitenden Systeme in der Schule sei zusätzliches Personal bereitzustellen. 

Datenschutzgesetze einhalten

Für das Arbeiten mit digitalen Endgeräten im Bereich Schule bilden die DSGVO sowie die Datenschutzgesetze der einzelnen Länder uneingeschränkt die rechtliche Grundlage. Zudem müsse der Umgang mit den digitalen Endgeräten barrierefrei sein.

Auch die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze und tragbare Bildschirmgeräte für die Verwendung an anderen Arbeitsplätzen seien zu erfüllen. Der konkrete, dienstliche Einsatz der Geräte ist nach Forderung der GEW darüber hinaus in einer schulischen Dienstvereinbarung zu regeln, da hier arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Belange der Lehrkräfte berührt sind. 

Die Publikation „Anforderungen für den Einsatz digitaler Endgeräte für Lehrkräfte“ mit der vollständigen Merkliste gibt es hier