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GEW legt Gutachten zum Mitbestimmungsrecht an Lehrerrichtlinien vor

Die GEW zeigt den Landesregierungen die Grenzen ihres Alleinbestimmungsrechts bei der Eingruppierung der 200.000 angestellten Lehrkräfte auf. "Mit der Bezahlung nach Gutsherrenart in den verschiedenen Bundesländern muss endlich Schluss sein", erklärte GEW-Vorstandsmitglied Ilse Schaad am Freitag in Berlin.

Je nach Bundesland und Schulform klaffen bei der Bezahlung der akademisch vollausgebildeten angestellten Lehrkräfte Gehaltsunterschiede zwischen 850 Euro und 1200 Euro monatlich.

Auftrieb erhält die GEW durch ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Ulrich Battis, nach der die von den einzelnen Ländern per Verwaltungsverordnung festgelegte Eingruppierung der Lehrer der Mitbestimmung der Personalvertretungen unterliegt. Hat es dabei keine Mitbestimmung gegeben, sind danach die Eingruppierungen rechtswidrig. Die GEW werde dieses Recht notfalls vor Gericht durchsetzen, sollten die Bundesländer nicht einsichtig sein.

Battis verwies dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung. Das Gericht hatte unter Hinweis auf die lange Ausbildungszeit eine bessere Bezahlung für die Wissenschaftler verlangt, die sich an der Vergütung anderer akademisch ausgebildeter Berufsgruppen orientieren müsse. Nach Aussage von Battis liegt es auf der Hand, dass die Grundsätze dieses Urteils im Prinzip auch auf Lehrkräfte übertragbar seien – auch wenn man über das eine oder andere Kriterium streiten könne.

Tarifgespräche über die Eingruppierung der angestellten Lehrer waren zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften GEW und der dbb-Tarifunion schon 2006 vereinbart worden. Konkrete Ergebnisse gibt es trotz mehrerer Verhandlungsrunden bisher nicht.