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GEW kämpft weiter für bessere Rahmenbedingungen der Lehrkräfte in Integrationskursen

Die jetzigen Einkommenssituation sowie fehlende soziale Absicherung der Lehrkräfte in Integrationskursen ist unhaltbar. "Bildung ist MehrWert!" zeigt sich besonders krass in ihrem Fall. Sie leisten eine wertvolle Arbeit für die Integration von Migranten/-innen in unserer Gesellschaft. Die Anforderungen an ihre pädagogische Arbeit sind hoch. Integrationskurslehrkräfte unterrichten Menschen, die aus vielen Nationen herkommen, die zum Teil durch traumatische Lebenserfahrungen zur Auswanderung bewogen wurden, die sich in einer fremden Gesellschaft zurecht finden müssen und dafür Unterstützung brauchen.

Gute Vorbereitung und Nachbereitung, individuelle Unterstützung der Lernenden, sind für die geringe Bezahlung eigentlich nicht zu leisten, aber vom Berufsethos her eine Notwendigkeit. Wer Menschen zu schlechter Arbeit zwingt, weil sie für gute Arbeit gar keine ,Zeit haben (z. B. wenn für den Lebensunterhalt 40 Unterrichtsstunden bewältigt werden), verstößt gegen die Menschenwürde und untergräbt den Anspruch, verantwortlich zu arbeiten.

Menschenunwürdig ist auch der Zwang zum Gesetzesverstoß, wenn sich schwer arbeitende Lehrkräfte weder eine Kranken- noch eine Rentenversicherung leisten können, da ihnen dann nicht mehr genug zum Leben bleibt. Lehrkräfte in Integrationskursen haben in der Regel eine lange akademische Ausbildung hinter sich. Sie arbeiten nach vorgeschriebenen Inhalten, da ihre Schüler und Schülerinnen eine Prüfung ablegen müssen, die wiederum von ihnen durchgeführt wird. Die Freiberuflichkeit ist für diesen Personenkreis nicht zu rechtfertigen. Wie die Lehrer in staatlichen Schulen tragen sie eine große Verantwortung für ihre Schüler bis hin zur staatlich vorgeschriebenen Prüfung. Es ist nicht einzusehen, dass diese Kolleginnen und Kollegen für einen Hungerlohn arbeiten sollen und ohne soziale Absicherung sind. Es ist nicht einzusehen, dass sie schlechter gestellt sind als andere Lehrer. Daher ist das Ziel, dass sie feste Stellen erhalten und gemäß TVÖD das Gleiche verdienen, wie andere Lehrer, die im staatlichen Auftrag Deutsch unterrichten. Die langfristige Forderung ist daher eine Statusänderung, weg von der Scheinselbstständigkeit, hin zu einem abgesicherten Arbeitsverhältnis mit entsprechendem Verdienst.

Solange sie als Honorarlehrkräfte arbeiten, wäre gerechterweise ein Honorar auf der Basis der Gleichstellung zu Lehrkräften im staatlichen Dienst zu bezahlen. Die untere Grenze sind dafür 30 Euro, wie in letzter Zeit immer wieder als Forderung erhoben, sowohl von Honorarlehrkräften in Frankfurt als auch in Bremen. Denn bedacht werden muss, dass Honorarlehrkräfte ihre soziale Absicherung - Kranken und Rentenversicherung sowie eine mögliche Arbeitslosenversicherung bei Ausfall von Aufträgen - aus der eigenen Tasche, ohne Arbeitgeberanteil, bezahlen müssen.

Die Mindestforderung ist, dass Honorarlehrkräfte analog dem im Branchentarifvertrag Weiterbildung ausgehandelten Mindestlohn bezahlt werden. Wenn die Kosten der sozialen Absicherung berücksichtigt werden, einschließlich der zu leistenden Vor- und Nachbereitung von Unterricht, sowie ein Urlaubsanspruch, wäre dies gemäß unseren Berechnungen ein Mindesthonorar von 25 Euro. Das andere ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, wie Bezahlung bei Krankheit, kontinuierliche kostenlose Weiterbildung, sozialpädagogische Unterstützung in den Kursen zur Entlastung der Lehrkräfte.