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GEW Hessen verlangt Ende der Disziplinarverfahren

Zwei Jahre nach dem hessischen Beamtenstreik vom 16. Juni 2015 fordert die GEW, die ausgesetzten Disziplinarverfahren gegen die Betroffenen umgehend ohne Disziplinarverfügung zu beenden.

Zwei Jahre nach dem Streik hessischer Beamtinnen und Beamten fordert die GEW Kultusminister Alexander Lorz (CDU) auf, die ausgesetzten Disziplinarverfahren umgehend ohne Disziplinarverfügung zu beenden und die Unterlagen aus den Personalakten der Betroffenen zu entfernen.

Hintergrund: Am 16. Juni 2015 folgten Tausende Beamtinnenh und Beamten dem GEW-Streikaufruf, um sich gegen die "Nullrunde" bei der Besoldung zu wehren. Das Kultusministerium eröffnete Disziplinarverfahren gegen die beteiligten Beamtinnen und Beamten. Seit 3. Mai 2016 setzte Kultusminister Lorz die Disziplinarverfahren mit Blick auf eine erwartete Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Beamtenstreikrecht jedoch aus.

Das Hessische Disziplinargesetz sieht derweil vor, dass ein Verweis nicht mehr erteilt werden darf, wenn zwei Jahre nach dem "Dienstvergehen" – worunter die Landesregierung die Teilnahme an einem Beamtenstreik versteht – ohne Entscheidung verstrichen sind. Diese zwei Jahre sind am 16. Juni 2017 vorbei.

Der GEW-Landesvorsitzende Jochen Nagel sagte: "Eine Fortführung dieser Hängepartie ist deshalb absolut unverhältnismäßig. Deshalb erwarten wir, dass der hessische Kultusminister die Zwei-Jahres-Frist beachtet und das Ende aller anlässlich des Streiks eingeleiteten Disziplinarverfahren zum 16. Juni 2017 erklärt."