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30. Gewerkschaftstag der GEW

GEW für Einleitung eines Prüfverfahrens für AfD-Verbot

Mit großer Mehrheit haben sich die Delegierten des Gewerkschaftstages für die Einleitung eines Prüfverfahrens für ein AfD-Verbot beim Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Foto: Mika Baumeister auf Unsplash, CC0

Inzwischen ist die Partei AfD deutschlandweit vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Das Verbot der AfD, die darauf aus ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sei daher verfassungsrechtspolitisch geboten – das wurde bereits Ende November 2024 in einem Schreiben an den Rechts- und Innenausschuss des Bundestags von 17 Verfassungsrechtler*innen und Hochschulprofessor*innen deutlich benannt. Diese Position vertritt auch die GEW. 

„Wir müssen aus der Geschichte lernen und die Demokratie verteidigen!“ (Monika Stein)

In der Begründung des Antrags auf dem Gewerkschaftstag der GEW wurde hervorgehoben, dass ein Verbot der AfD zugleich einen Wegfall der staatlichen Finanzierung für etwaige sofortige Neugründungen unter neuem Namen bedeute und daher die bundesdeutsche Demokratie schütze und stabilisiere. Zugleich dürfe die manchmal zu hörende Befürchtung vor einsetzenden Unruhen nach einem AfD-Verbot nicht dazu führen, den Schutz der Demokratie vor ihren Feinden zu unterlassen. Es sei ein Fehler, weiter abzuwarten und daher geboten, nun endlich mit einem Verbotsantrag aktiv zu werden. Die Vorsitzende der GEW Baden-Württemberg, Monika Stein, betonte: „Wir müssen aus der Geschichte lernen und die Demokratie verteidigen!“

„Schulen und Lehrkräfte müssen Klarheit darüber haben, wo rote Linien sind und professionell handeln können.“ (Maike Finnern)

Am Rande der Debatte sagte die GEW-Vorsitzende Maike Finnern, dass in den Schulen Einzelfallprüfungen von Lehrkräften sinnvoll seien, wenn entsprechende Verdachtsmomente vorliegen, dass eine Lehrkraft zugleich AfD-Mitglied ist und in ihrer beruflichen Tätigkeit ihren Eid auf die Einhaltung der grundgesetzlichen Ordnung verletzt und ihren Bildungsauftrag damit missachtet hat. Verstöße gegen das Grundgesetz wie rassistische oder antisemitische Äußerungen sowie Aufrufe zu Gewalt müssten in jedem Fall konsequent geächtet sowie disziplinar- und strafrechtlich verfolgt werden. Die Aufgabe der Politik und Schulverwaltungen sei es, hierfür den Handlungsrahmen zu schaffen sowie Strukturen und Instrumente bereitzustellen. Schulen und Lehrkräfte müssen Klarheit darüber haben, wo rote Linien sind und professionell handeln können.“