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GEW fordert Verbesserungen bei der Entgeltordnung für Lehrkräfte

Seit 2017 gilt der Tarifvertrag Entgeltordnung für Lehrkräfte auch für GEW-Mitglieder. Damit wurde vieles besser, aber nicht alles gut. Die GEW fordert jetzt Verbesserungen.

Am 1. März 2018 fand in Berlin das erste Gespräch zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften GEW und dbb statt. Die Tarifvertragsparteien hatten in der Tarifeinigung vom 17. Februar 2017 vereinbart, Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Eingruppierungstarifvertrags für angestellte Lehrkräfte (TV EntgO-L) und der zugehörigen Entgeltordnung aufzunehmen, um damit den Weg für Verbesserungen in der Bezahlung von angestellten Lehrkräften zu ebnen.

Zum Auftakt machten die Gewerkschaften deutlich, dass die Beschäftigten eine zügige Erhöhung der Angleichungszulage erwarten. Das Ziel der GEW ist dabei weiterhin, möglichst schnell die sogenannte Paralleltabelle zu erreichen, also die numerisch gleiche Zuordnung der Entgeltgruppen zu den Beamtenbesoldungsgruppen nach dem Schema „A 12 = E 12“, „A 11 = E 11“.

Darüber hinaus wiesen die Gewerkschaften darauf hin, dass Verbesserungen in der Eingruppierung der Lehrkräfte auch vor dem Hintergrund des bestehenden Lehrkräftemangels dringend geboten sind und zeigten zahlreiche Probleme und Ungerechtigkeiten in den verschiedenen Bundesländern auf. Die TdL nahm die Forderungen zur Kenntnis.

GEW-Verhandlungsführer Daniel Merbitz betonte die Notwendigkeit weiterer Gespräche und äußerte die Erwartung, dass bis zur Länderrunde 2019 die wichtigsten Punkte geklärt sind, um die Tarifrunde nicht zu belasten. In der Tarifrunde Länder 2019 wird neben einer Entgelterhöhung auch die Weiterentwicklung der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) verhandelt werden. Dazu finden ebenfalls auf der Grundlage einer Prozessvereinbarung bereits im Vorfeld Gespräche statt.