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„50 Jahre Radikalenerlass“

GEW fordert Rehabilitierung von Berufsverbote-Opfern

Der „Radikalenerlass“ von 1972 hat viele Menschen ihren Job gekostet. Auch Lehrkräfte wurden als angebliche Verfassungsfeinde eingestuft und erhielten ein Berufsverbot. 50 Jahre später fordert die GEW, die Betroffenen endlich zu entschädigen.

'45 Jahre Radikalenerlass' – Berufsverbote-Konferenz der GEW am 28.10.2017 in Kassel (Foto: Dominik Buschardt)

Anlässlich des 50. Jahrestags des sogenannten Radikalenerlasses fordert die GEW die politische und materielle Rehabilitierung der Betroffenen. Zudem sei eine wissenschaftlich fundierte Aufklärungsarbeit über diese Zeit und die Folgen des „Extremistenbeschlusses“ dringend notwendig, erklärte die Bildungsgewerkschaft am Donnerstag. Am 28. Januar 1972 hatten der damalige Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) und die Länder-Regierungschefs den „Radikalenerlass“ beschlossen: Um den Staat vor Verfassungsfeinden zu schützen, musste vor jeder Einstellung in den öffentlichen Dienst eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt werden.

„Die Betroffenen erwarten für das Unrecht, das sie erleben mussten, zu Recht eine Entschuldigung und eine finanzielle Entschädigung.“ (Maike Finnern)

„Der ‚Radikalenerlass‘ hat individuelle Grundrechte der Betroffenen verletzt. Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst, darunter zahlreiche linke Lehrkräfte, sind teils kollektiv diffamiert und verfolgt worden. So wurden vielen Menschen Berufs- und Lebensperspektiven genommen und das Vertrauen in die Demokratie sowie in den Rechtsstaat massiv beschädigt“, sagte die GEW-Vorsitzende Maike Finnern. „Die Betroffenen erwarten für das Unrecht, das sie erleben mussten, zu Recht eine Entschuldigung und eine finanzielle Entschädigung.“ Die GEW unterstütze diese Menschen.

Fehler aus der Vergangenheit nicht wiederholen

Finnern mahnte, Fehler aus der Vergangenheit nicht zu wiederholen und Einstellungen im öffentlichen Dienst von politischen Gesinnungsprüfungen durch Sicherheitsbehörden abhängig zu machen. „Das ist nicht verhältnismäßig. Menschen, die sich etwa in demokratischen Parteien, Vereinen oder (außer)schulischen Projekten engagieren, können dann ganz schnell unter Generalverdacht geraten - obwohl sie nichts anderes machen, als Haltung gegenüber menschen- und demokratiefeindlichen Ideologien sowie Angriffen aus dem rechtsextremen Spektrum zu zeigen.“