Für einen erfolgreichen Schulbesuch sei zudem die Kooperation zwischen Schule und Eltern unentbehrlich. Mit Eltern, die kein Deutsch können, ist die Verständigung sehr schwer. „Dolmetscherdienste sollten unbürokratisch zur Verfügung stehen“, sagte Moritz.
Außerdem bräuchten Kitas, Einrichtungen der Jugendhilfe und Schulen Unterstützung für den Umgang mit Flüchtlingen, denn deren Lebensgeschichten sind geprägt von vielen dramatischen Erlebnissen. „Traumata zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren, ist nicht selbstverständlich“, sagte Moritz.
Deutschunterricht mit Flüchtlingskindern erfordere speziell geschulte Lehrkräfte für Deutsch als Fremdsprache (DaF) bzw. Deutsch als Zweitsprache (DaZ). „Die 200 Stellen, die das Ministerium geschaffen hat, konnten noch nicht alle besetzt werden, Lehrkräfte mit dieser Spezialisierung fehlen“, erklärte Moritz.
Die GEW macht sich dafür stark, dass der Besuch einer Schule oder einer Kita ab dem ersten Tag der Aufnahme möglich sein sollte. Dafür schlägt die GEW eine Änderung des Schulgesetzes vor: Momentan sieht das Gesetz vor, dass Kinder spätestens sechs Monate, nachdem sie nach Deutschland gekommen sind, zur Schule gehen. Da das Asylgesetz geändert wird und Erwachsene nach drei Monaten arbeiten dürfen, sollten auch Kinder spätestens nach drei Monaten in die Schule gehen dürfen.
Weitere Informationen:
Flüchtlingskinder kommen an den Schulen zunächst in sogenannte Vorbereitungsklassen, in denen hauptsächlich die deutsche Sprache vermittelt wird, bevor sie in die regulären Klassen integriert werden. 841 Vorbereitungsklassen gab es im Schuljahr 2012/2013 an öffentlichen und privaten Grund-, Werkreal-, Haupt- und Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg. Im Bereich der beruflichen Schulen besuchen Flüchtlingsjugendliche im Rahmen der Berufsschulpflicht in der Regel Klassen des Vorbereitungsjahres Arbeit und Beruf mit dem Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO-Klassen). Im Schuljahr 2013/14 gab es 33 VABO-Klassen.