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Initiative „Zukunftsstarter“ verlängert

GEW fordert Ausweitung des Anspruchs

Die Initiative „Zukunftsstarter“, mit der junge Erwachsene ihren Berufsabschluss nachholen können, wird bis Ende 2025 verlängert. Die GEW begrüßt das, plädiert aber für eine höhere Altersgrenze und den Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Verwaltungsrat der BA haben die Initiative „Zukunftsstarter“ bis Ende 2025 verlängert. Die GEW begrüßt das, sieht aber Nachholbedarf bei der Altersgrenze und fordert zeitgleich den Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz.

„Es müssen weitere Angebote geschaffen werden, um älteren Erwachsenen einen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen.“ (Ralf Becker)

Das Ziel der Initiative ist, dass junge Erwachsene im Alter zwischen 25 und unter 35 Jahren ihren Berufsabschluss nachholen können. Ralf Becker, GEW Vorstandsmitglied für Berufliche Bildung und Weiterbildung begrüßt zwar die Fortführung der Initiative als „wichtige Unterstützung für junge Erwachsene“. Zugleich gibt er aber zu bedenken: „Das Arbeitsleben hört jedoch mit 35 nicht auf. Es müssen weitere Angebote geschaffen werden, um älteren Erwachsenen einen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen.“

Rechtsanspruch auf Ausbildungsplatz

Die DGB Gewerkschaften fordern darüber hinaus die verlässliche und verstetigte Förderung benachteiligter Jugendlicher auf dem Weg von der Schule in den Beruf. Was fehle, sei endlich auch ein Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Ausbildungsgarantie müsse nun zügig umgesetzt werden!

Die Initiative „Zukunftsstarter“ richtet sich an junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsabschluss. Während der bisherigen Laufzeit der Initiative wurden von August 2016 bis Ende Dezember 2020 135.000 junge Erwachsene bei einer abschlussorientierten Weiterbildung gefördert.

Zahl an Umschulungen steigern

In der Nachfolgeinitiative soll der Anteil an Umschulungen in Betrieben gesteigert werden, so die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Pressemitteilung vom 14.01.2022. Ein besonderes Augenmerk soll dabei u.a. auf schwerbehinderten Menschen, Rehabilitand:innen sowie Geflüchteten liegen.