Zum Inhalt springen

A13 / E13 für alle Lehrkräfte

GEW Bremen macht Weg frei für Musterklagen

Die GEW Bremen hat hunderte Widersprüche an Finanzstaatsrat Henning Lühr übergeben und damit den Weg für Musterklagen gegen die schlechtere Besoldung von Lehrkräften an Grund- und Oberschulen geebnet.

Im Streit um die gerechte Bezahlung aller Lehrkräfte hat die Bremer GEW den Druck auf den Senat des Stadtstaates weiter erhöht. Am Dienstagnachmittag übergaben die Landesvorstandssprecherin Ina von Boetticher sowie die Landesvorstandssprecher Bernd Winkelmann und Christian Gloede hunderte Widersprüche gegen die bisherige Besoldung von Grund- und Oberschullehrkäften an Finanzstaatsrat Henning Lühr.

„Wir bereiten nun für alle Fälle Musterklagen vor“, kündigte Gloede an. Er hoffte aber auf eine politische Lösung: In Bundesländern wie Niedersachsen, NRW, Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg seien die gesetzlichen Grundlagen schon geschaffen oder es gebe Verhandlungen mit der GEW, um eine Gleichbehandlung zu vereinbaren.

„Da Lehrkräfte überall händeringend gesucht werden, muss Bremen schnell handeln, wenn es Lehrkräfte gewinnen will“, sagte von Boetticher. A13 für Beamte und E13 für Angestellte sei zudem ein fairer Ausgleich für das große Engagement der Pädagoginnen und Pädagogen bei immer größeren Herausforderungen. Winkelmann forderte den Senat auf, auch die Lehrkräfte in der Sekundarstufe I in Bremen und Bremerhaven einzubeziehen.

Voll ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern an Bremer Grund- und Oberschulen steht nach einem im März von der GEW Bremen vorgestellten Gutachten die A13-Besoldung zu. Die derzeitige Besoldung sei „in mehrfacher Hinsicht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“, urteilte Ralf Brinktrine von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Inzwischen forderte die Bremische Bürgerschaft den Senat einstimmig auf, ein Konzept vorzulegen, „das die Kosten einer Höhergruppierung von verbeamteten und angestellten Grundschullehrkräften, einen Vorschlag für die Einpassung in das Besoldungssystem, die Finanzierung sowie die notwendigen Umsetzungsschritte beinhaltet“. Mit der Übergabe der Widersprüche legte die GEW Bremen die Grundlage für die gerichtliche Überprüfung der Besoldung in Musterverfahren.