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Coronapandemie

GEW bewertet Unterrichtsmodelle der Integrations- und Berufssprachkurse

Trägern fehlt es an großen Räumen, viele Lehrkräfte können im Homeoffice keine Videokonferenz machen, und Wechselmodelle belasten die Lehrenden stark: Die GEW hat die Unterrichtsmodelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge analysiert.

Foto: Pixabay / CC0

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat für die Wiederaufnahme der Integrations- und Berufssprachkurse vor dem Hintergrund des Hygiene- und Infektionsschutzes fünf zulässige Unterrichtsmodelle beschrieben. Die Behörde empfiehlt Modell 1, den Präsenzunterricht unter Wahrung des Mindestabstandes. Modell 2 ist das virtuelle Klassenzimmer, Modell 3, 4 und 5 sind Wechselmodelle, bei denen der Kurs in zwei Gruppen geteilt wird, die simultan durch eine Lehrkraft unterrichtet werden. Die Träger können aus den Möglichkeiten frei wählen.

Nach Ansicht der GEW haben mit Blick auf die Erfahrungen des Kursbetriebs der vergangenen Wochen jedoch alle Modelle Schwächen und Mängel. Da die nach wie vor bedrohliche Entwicklung der Coronapandemie voraussichtlich weitere Einschränkungen des Kursbetriebs zur Folge haben wird, fordert die Gewerkschaft eine zügige Debatte über Möglichkeiten des Unterrichts und veröffentlichte dazu eine kritische Bestandsaufnahme.

Sechs Forderungen der GEW

  • Präsenzunterricht weitestgehend ermöglichen

Die Erfahrungen bestätigen, dass der Präsenzunterricht die Basis eines motivierenden und effektiven Unterrichts der Integrations- und Berufssprachkurse darstellt. Geteilte Kurse mit je nach Raumgröße zehn bis zwölf Teilnehmenden bieten die Chance, besonders intensiv und effektiv Deutsch zu lernen. Geteilte Gruppen sind als eigenständige Kurse zu unterrichten und entsprechend abzurechnen.

  • Begleitende Lernmanagementsysteme/Blended Learning zulassen

Es sollte der Expertise der Träger und der Lehrkräfte überlassen werden, über den Einsatz zu entscheiden. Die Onlinetutorien sollten zeitbezogen mit dem vollen Honorarsatz vergütet und vom BAMF refinanziert werden.

  • Wechselmodelle in hybrider Form bei Raum- oder Lehrkräftemangel zulassen 

Die Ausgaben für die erforderliche Ausstattung und technische Betreuung sind zusätzlich zu refinanzieren. Die Pandemiezulage ist entsprechend zu erhöhen.

  • Wechselmodell 5 nur im Ausnahmefall praktizieren 

Dabei pendelt die Lehrkraft zwischen zwei Gruppen mit Präsenzunterricht hier und „Selbstlernphasen“ in Abwesenheit dort. Sofern die Forderungen für die Umsetzung der alternativen Modelle erfüllt sind, sollte Modell 5 aus pädagogischen Gründen und wegen des Schutzes der Lehrkraft vor Überlastung ausgeschlossen werden. Modell 3 kombiniert Präsenzunterricht mit Livestreamübertragung in die Parallelgruppe im Wechsel der Gruppen; Modell 4  Präsenzunterricht mit zugeschaltetem virtuellen Klassenzimmer.

  • Virtuelles Klassenzimmer für mögliche Schließung der Kurse einrichten, vorbereiten und refinanzieren 

Dies schließt die Refinanzierung der notwendigen technischen Ausstattung des Trägers, der Lehrkräfte und der Teilnehmenden ein sowie die Qualifizierung der Leitungen und der Lehrkräfte. Die Pandemiezulage ist entsprechend zu erhöhen.

  • Erhöhtem Verwaltungs, pädagogischen und organisatorischen Aufwand Rechnung tragen 

Die leitenden hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger sind durch die pandemiebezogenen zusätzlichen pädagogischen und organisatorischen Aufgaben überlastet. Zu ihrer Entlastung ist eine Aufstockung des Personals notwendig. Die Pandemiezulage ist zu erhöhen.