Auch für Flüchtlingskinder fordert die GEW inklusive Bildung. Das bedeutet für Kleinkinder den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Betreuungsangebote in Flüchtlingsheimen sind kein Ersatz für die inklusive Förderung in Kitas. Beschulung kann nur in Regelschulen und nicht in Wohnheimen stattfinden.
Schulen, an denen junge Flüchtlinge ihre grundlegenden Deutschkenntnisse erwerben, müssen die organisatorischen Rahmenbedingungen, die personellen und materiellen Ressourcen erhalten, damit sie diese SchülerInnen schrittweise in den Regelunterricht integrieren und von Anfang an in das schulische Leben einzubeziehen können.