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Masernschutzimpfung

Gesundheitsämter müssen Impfpflicht kontrollieren

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt die Masernimpfpflicht in Kitas weiter bestehen. Die GEW-Vorsitzende Maike Finnern nennt die Entscheidung „wichtig und richtig“, sieht bei der Kontrolle aber die Gesundheitsämter in der Pflicht.

Foto: Shutterstock/GEW

Die GEW begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Masern-Impfpflicht in der Kita, lehnt jedoch eine Verantwortung des pädagogischen Personals bei der Umsetzung ab. „Die Kontrolle des Impfstatus‘ darf nicht auf die Lehrenden und Erziehenden in Kitas und Schulen abgewälzt werden. Das ist eine Aufgabe, für die die Gesundheitsämter verantwortlich sind“, sagte die GEW-Vorsitzende Maike Finnern der „Rheinischen Post“.

Die GEW schlägt zudem eine bundesweite Aufklärungskampagne vor, mit der alle Eltern informiert und insbesondere das pädagogische Personal in den Blick genommen wird. Es müsse alles dafür getan werden, dass die Impflicht nicht dazu führe, dass Fachkräfte aus Kitas und Schulen in andere Berufe abwanderten, betonte Finnern.

„Masern werden in der Gesellschaft nach wie vor unterschätzt. “ (Maike Finnern)

Grundsätzlich steht die Bildungsgewerkschaft aber hinter der Karlsruher Entscheidung. „Masern werden in der Gesellschaft nach wie vor unterschätzt. Die Krankheit ist hoch ansteckend und geht vielfach mit schweren Verläufen einher“, sagte Finnern. Das Urteil sei „wichtig und richtig“. Das Gericht habe sich deutlich für den Gesundheitsschutz aller Menschen ausgesprochen.

Schutz besonders gefährdeter Menschen geht vor

Das Bundesverfassungsgericht hatte die vor rund zweieinhalb Jahren eingeführte Masern-Impfpflicht für Kita-Kinder am Donnerstag bestätigt. Damit dürfen Eltern ihre kleinen Kinder auch in Zukunft nur in eine Kita geben, wenn diese nachweislich gegen Masern geimpft oder immun sind. Die Grundrechtseingriffe seien nicht unerheblich, aber derzeit zumutbar, erklärten die Richterinnen und Richter. Die Entscheidung des Gesetzgebers, dass der Schutz besonders gefährdeter Menschen vorgehe, sei gerechtfertigt. (Az. 1 BvR 469/20 u.a.)

Es gehe darum, die vielen Menschen vor dem hochansteckenden Virus zu schützen, die selbst nicht geimpft werden könnten. Das seien vor allem Säuglinge, Schwangere und Kranke mit Immunschwäche. Gerade Kita-Kinder hätten oft Kontakt zu Schwangeren und Babys. Gleichzeitig sei ein echter Impfschaden „extrem unwahrscheinlich“. 

Experten warnen seit langem, die Masern als eine harmlose Kinderkrankheit abzutun. Es könne zu Komplikationen kommen, und das Immunsystem bleibe für längere Zeit geschwächt. Eine seltene Spätfolge ist demnach eine Gehirnentzündung, die meist tödlich endet.