Europawahl 2024: Erstarken rechter Bewegungen
Gesicht zeigen für Demokratie
Bei der Europawahl kommt es auf unsere Stimmen an! Als Pädagog*innen haben wir zudem eine Vorbildfunktion und einen klaren Erziehungs- und Bildungsauftrag.
Seit einem Dreivierteljahrhundert bilden die allgemeinen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die Basis für ein friedliches Zusammenleben in Europa. Am 5. Mai hat der Europarat sein 75-jähriges Bestehen gefeiert, am 23. Mai wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt. Doch der Frieden in Europa ist schwer erschüttert, Demokratien stehen angesichts multipler Krisen und Konflikte sowie der militärischen Aggressionen Russlands enorm unter Druck. Nationalistische, populistische und rechtsextreme Parteien sind seit Jahren auf dem Vormarsch. Sie nutzen soziale Schieflagen, Statusängste und Zukunftsunsicherheit aus, um ihre reaktionären Ideologien und autoritären Vorstellungen zu verbreiten. Sie schüren Europaskepsis, demokratie- und menschenfeindliche Ressentiments sowie Gewalt.
Dabei ist es wichtiger denn je, dass Europa zusammenhält.
Dabei ist es wichtiger denn je, dass Europa zusammenhält – für die Neuordnung einer Friedens- und Sicherheitsarchitektur auf Basis demokratischer Werte, für nachhaltige Wirtschaftspolitik, für robuste Sozialsysteme, für eine gerechte Arbeitswelt und für gute Bildung für alle in Zeiten der Digitalisierung und des Klimawandels. Wir wollen ein friedliches, soziales und weltoffenes Europa. Wir wollen ein Europa, in dem sich die Politik den Menschenrechten und der Chancengleichheit verpflichtet. Wir wollen die gerechte Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen an einer besseren Zukunft.
Pädagog*innen haben Vorbildfunktion
Für mich als Demokratin ist es selbstverständlich, dafür zu werben, demokratische Parteien zu wählen. Allerdings kommt es nicht nur bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni, sondern auch davor und danach auf unsere Stimmen an. Um einen weiteren gesellschaftlichen und politischen Rechtsruck zu verhindern, gilt es, Demokratie und Menschenrechte entschlossen gegen die Angriffe der extremen Rechten zu verteidigen.
Es ist ermutigend, dass in den vergangenen Monaten und aktuell so viele Menschen Gesicht gegen rechte Hetze gezeigt haben und zeigen. Mancherorts braucht gerade das Mut, die Stimme zu erheben und Position zu beziehen. In jedem Fall braucht es Haltung, um sich im demokratischen Spektrum zu positionieren, aber auch, um leisere Stimmen wahrzunehmen und Interessen auszuhandeln – in privaten wie in beruflichen Kontexten.
Als Pädagog*innen haben wir eine Vorbildfunktion und einen klaren Erziehungs- und Bildungsauftrag. Zentral sind Achtung und Vermittlung demokratischer Grundrechte und -werte. Das bedeutet, dass wir – ungeachtet aller Herausforderungen – nicht indifferent sein dürfen gegenüber menschenverachtenden und antidemokratischen Tendenzen. Demokratie braucht politische Bildung, keine Neutralität! Bei den anstehenden Europa- und Kommunalwahlen gilt das aktive Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren – auf unsere Stimmen kommt es also vielfach an!
Das hat der Beutelsbacher Konsens damit zu tun
Demokratiebildung ist zentraler Bestandteil des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Die Landesschulgesetze beschreiben die Ziele. Lehrkräfte sollen demokratische Werte wie Würde und Gleichheit aller Menschen, Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität vermitteln.
Wenn es in der Schule um politische Bildung geht, müssen sich Lehrkräfte nicht neutral verhalten. Es ist wichtig, verschiedene Blickwinkel zu beleuchten. Lehrkräfte sollen auf Basis des Grundgesetzes eine klare Haltung zum Beispiel gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Gewaltverherrlichung und menschenverachtende Aussagen zeigen.
Oft fällt das Stichwort ’Beutelsbacher Konsens’. Er ist ein in den 1970er-Jahren formulierter Minimalkonsens für den Politikunterricht in Deutschland. Er darf nicht mit dem parteipolitischen Neutralitätsgebot des Staates verwechselt werden. Der Konsens formuliert drei zentrale didaktische Prinzipien politischer Bildung: das Überwältigungs- bzw. Indoktrinationsverbot, das Kontroversitätsgebot sowie das Ziel, dass Schüler*innen zur politischen Teilhabe befähigt werden sollen. Lehrkräfte dürfen ihre eigene politische Meinung ausdrücken, diese aber nicht als allgemeingültig darstellen. Kontroverse Themen müssen multiperspektivisch behandelt werden.
1. Überwältigungsverbot
Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der „Gewinnung eines selbständigen Urteils“ zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der – rundum akzeptierten – Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.
2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.
Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d. h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind.
Bei der Konstatierung dieses zweiten Grundprinzips wird deutlich, warum der persönliche Standpunkt des Lehrers, seine wissenschaftstheoretische Herkunft und seine politische Meinung verhältnismäßig uninteressant werden. Um ein bereits genanntes Beispiel erneut aufzugreifen: Sein Demokratieverständnis stellt kein Problem dar, denn auch dem entgegenstehende andere Ansichten kommen ja zum Zuge.
3. Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren,
sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich erhobene Vorwurf einer „Rückkehr zur Formalität“, um die eigenen Inhalte nicht korrigieren zu müssen, trifft insofern nicht, als es hier nicht um die Suche nach einem Maximal-, sondern nach einem Minimalkonsens geht.