Zum Inhalt springen

Equal Pay Day

Gesetze für mehr Lohngerechtigkeit gefordert

Frauen müssen noch immer auf durchschnittlich 21 Prozent Einkommen verzichten. Am Equal Pay Day haben GEW, DGB und viele weitere Organisationen daher erneut die Beseitigung der Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern verlangt.

Foto: Pexels / CC0

Anlässlich des „Equal Pay Days“ mahnt die GEW unter dem Stichwort „JA13“ die gleiche Bezahlung aller voll ausgebildeten Lehrkräfte an. „Wir fordern, dass alle verbeamteten Lehrkräfte nach A13, alle angestellten nach E13 bezahlt werden – unabhängig von der Schulform“, sagte Frauke Gützkow, im GEW-Vorstand für Frauenpolitik verantwortlich. Darauf am Equal Pay Day aufmerksam zu machen, sei wichtig, weil an Grundschulen zu 90 Prozent Frauen arbeiteten. 

Mit Berlin, Brandenburg und Sachsen haben drei Länder A13/E13 für Grundschullehrkräfte eingeführt; Bremen wird bis 2021 folgen, Schleswig-Holstein bis 2026. In allen anderen Ländern bekommen Grundschullehrkräfte A12/E11. Sechs Länder bezahlen auch die Lehrkräfte in der Sekundarstufe I nach A12/E11: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

„Die Lohnlücke stagniert, weil die Gesetze ins Leere laufen, die Frauen eigentlich bessere Chancen am Arbeitsmarkt bringen sollten.“ (Reiner Hoffmann)

Mit einer gemeinsamen Aktion vor dem Brandenburger Tor in Berlin machten sich derweil der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Frauenrat (DF) und der Sozialverband Deutschland (SoVD) für eine gleiche Bezahlung von Frauen und Männern stark. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann kritisierte: „Die Lohnlücke stagniert, weil die Gesetze ins Leere laufen, die Frauen eigentlich bessere Chancen am Arbeitsmarkt bringen sollten.“ Als Beispiel nannte er das Entgelttransparenzgesetz mit seinem Auskunftsanspruch, der nur in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten gelte. 

Zwar sei der Grundsatz der Entgeltgleichheit im deutschen wie europäischen Recht verankert, sagte djb-Präsidentin Maria Wersig. Dies sei jedoch bislang ein Prinzip ohne Praxis. Grund sei, dass die betriebliche Prüfung der Entgeltgleichheit nicht gesetzlich verpflichtend sei, sondern das Entgelttransparenzgesetz nur eine Aufforderung dazu enthalte. Für ein effektives Recht müssten staatliche oder zivilgesellschaftliche Institutionen die Einhaltung der Entgeltgleichheit vor Gericht durchsetzen können. 

 

Gender Pay Gap in Süddeutschland besonders groß

Unterdessen variieren die geschlechtsspezifischen Unterschiede beim Entgelt innerhalb Deutschlands stark. Besonders groß ist der Gehaltsrückstand von Frauen gegenüber Männern in Süddeutschland, während die ostdeutschen Bundesländer auf deutlich geringere Entgeltunterschiede kommen. So verdienen Frauen in Baden-Württemberg durchschnittlich 22,7 Prozent weniger als Männer, während der Abstand in Brandenburg 14,9 Prozent beträgt. Das ergibt eine aktuelle Auswertung des Onlineportals Lohnspiegel.de der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis der Angaben von rund 300.000 Beschäftigten.

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) sind die Lohnlücken zudem in Berufen, in denen lange Arbeitszeiten einen hohen Stellenwert haben und überproportional entlohnt werden, größer. Berufe, die vorwiegend in öffentlichen Unternehmen oder Einrichtungen ausgeübt würden – etwa Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher – hätten geringe Gender Pay Gaps, was auch an den Tarifverträgen im öffentlichen Dienst liege.

Der Equal Pay Day ist der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen. Er markiert symbolisch die geschlechtsspezifische Lohnlücke: Berücksichtigt man den Gender Pay Gap, der hierzulande bei 21 Prozent liegt, haben Frauen rechnerisch 77 Tage umsonst gearbeitet, nämlich bis zum 18. März.